Bauverwaltung

Die Bauverwaltung

Die Bauverwaltung ist Teil der Abteilung I – Bürgerservice und Zentrale Angelegenheiten und Ihr zentraler Ansprechpartner für alle baurechtlichen und planungsbezogenen Anliegen im Markt Kirchseeon. Im Rathaus finden Sie die Bauverwaltung im 3. Obergeschoss, Zimmer 03.3. Hier erhalten Sie Auskünfte rund um das Thema „Planen und Bauen“. Sie erreichen das Team Bauverwaltung per E-Mail unter bauverwaltung@kirchseeon.de.

Bauleitplanung

Was ist ein Flächennutzungsplan?

  • Im Flächennutzungsplan (sog. vorbereitender Bauleitplan) ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten gemeindebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Er ist die zusammenfassende räumliche Planungsstufe auf der örtlichen Ebene und gibt auch Aufschluss über die Maßnahmen und Nutzungsregelungen anderer Planungsträger, die sich im Gemeindegebiet räumlich auswirken.

Wie entsteht ein Flächennutzungsplan?

  • Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes, dessen Gesamtfortschreibung/ Neuaufstellung sowie jede teilräumliche Änderung sind im Rahmen eines förmlichen Verfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und von der höheren Verwaltungsbehörde zu genehmigen. In diesen Verfahren werden sowohl die Öffentlichkeit als auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Welche Auswirkung hat ein Flächennutzungsplan?

  • Der Flächennutzungsplan bindet die Gemeinde und die an seiner Aufstellung beteiligten öffentlichen Planungsträger, soweit sie ihm nicht widersprochen haben. Er hat dem Einzelnen (Grundstückseigentümer, Bauwerber etc.) gegenüber aber keine unmittelbare Rechtswirkung bzw. stellt keine Anspruchsgrundlage dar.
    In der Regel bildet eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan die Grundlage und Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan wird in der Regel aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Zwischen beiden Planwerken dürfen keine wesentlichen inhaltlichen Widersprüche bestehen. Als verbindlicher Bauleitplan legt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie ein bestimmter Teil des Gemeindegebiets genutzt und bebaut werden darf. Er regelt unter anderem die Art des Baugebiets, zulässige Gebäudehöhen, die überbaubare Grundstücksfläche sowie weitere gestalterische Vorgaben. Damit definiert er die baulichen Möglichkeiten für alle Grundstücke innerhalb seines Geltungsbereichs.

Wie entsteht ein Bebauungsplan?

Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt in einem förmlichen Verfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB). Dabei werden sowohl die Öffentlichkeit als auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – etwa Wasserwirtschaftsamt oder Autobahndirektion – beteiligt. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann ein Bebauungsplan rechtswirksam werden.

Welche Auswirkung hat ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan bildet die rechtsverbindliche Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Er gibt Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf eine Bebauung entsprechend seinen Festsetzungen.

Welche Arten von Bebauungsplänen gibt es?

Es wird zwischen drei Typen unterschieden:

  • Qualifizierter Bebauungsplan: Enthält mindestens Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zu überbaubaren Grundstücksflächen sowie zu örtlichen Verkehrsflächen.
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Wird in enger Zusammenarbeit zwischen Kommune und privatem Investor erstellt. Voraussetzung ist, dass der Investor bereit und in der Lage ist, das Vorhaben und die Erschließung durchzuführen. Dies wird in einem Durchführungsvertrag festgelegt.
  • Einfacher Bebauungsplan: Enthält weniger Festsetzungen und erfüllt nicht die Anforderungen eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Solche Pläne sind heute kaum noch üblich, können aber in historischer Form weiterhin rechtsverbindlich bestehen.

Bebauungspläne im Markt Kirchseeon

Im Zuge der Digitalisierung sind die Bebauungspläne des Marktes Kirchseeon nun zum Großteil über den Bayern Atlas einsehbar.

Der Bayernatlas ist der Kartenviewer des Geoportals Bayern, welches den zentralen Zugang zu Geodaten und Geodatendiensten der Geodateninfrastruktur (GDI) Bayern darstellt. Neben Geobasisdaten umfasst das Angebot beispielsweise Themen wie Naturschutz, Denkmalschutz, Geologie, Verkehr oder Bauleitplanung. Geodatendienste können mit einem Klick im BayernAtlas visualisiert und miteinander kombiniert werden.

Hinweise zu digitalisierten Bauleitplänen

Die digitalisierten Pläne können hinsichtlich Genauigkeit, Maßstab und Farbgebung von den Originalunterlagen abweichen. Aus den dargestellten Inhalten lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Der Markt Kirchseeon übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder die dauerhafte Verfügbarkeit der Darstellungen.

Die Nutzung der Daten ist ausschließlich für den privaten und internen geschäftlichen Gebrauch gestattet. Jede Nutzung der Daten und Darstellungen durch Vervielfältigung, Digitalisierung, Veränderung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichkeitmachung oder auf sonstige Weise, die über die Nutzungsbedingungen und über die gesetzlichen Ausnahmetatbestände hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Marktes Kirchseeon zulässig.

Bitte beachten Sie: Das Portal bietet einen Überblick über die Bauleitplanung und dient der ersten Orientierung. Eine vollständige und verbindliche Darstellung kann nicht gewährleistet werden. Für verbindliche Auskünfte steht Ihnen das Team der Bauverwaltung auf Anfrage gerne zur Verfügung.

 

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt. Ihren Antrag können Sie digital über das Landratsamt Ebersberg einreichen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bauanträge vorab mit unserer Bauverwaltung zu besprechen. 

Weitere Informationen zum Bauantragsverfahren erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Einige einfachere Bauvorhaben sind gemäß der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei und benötigen keinen Bauantrag und keine Baugenehmigung. Ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist, teilt die untere Bauaufsichtsbehörde mit.

Weitere Informationen zu verfahrensfreien Vorhaben erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

 

Der Gutachterausschuss ist für die Ermittlung der Grundstückswerte im Landkreis Ebersberg zuständig. Er erstellt alle zwei Jahre eine Bodenrichtwertliste. Nach Fertigstellung der Bodenrichtwertliste werden die aktuellen Bodenrichtwerte für einen Monat in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt und können dort eingesehen werden.  

Nach Ablauf der Auslegungsfrist erteilt ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Ebersberg Auskünfte zu den aktuellen Bodenrichtwerten. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu Bodenrichtwerten kostenpflichtig sind.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der Geschäftsstelle. 

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