Bauverwaltung

Die Bauverwaltung

Die Bauverwaltung ist Teil der Abteilung I – Bürgerservice und Zentrale Angelegenheiten und Ihr zentraler Ansprechpartner für alle baurechtlichen und planungsbezogenen Anliegen im Markt Kirchseeon. Im Rathaus finden Sie die Bauverwaltung im 3. Obergeschoss, Zimmer 03.3. Hier erhalten Sie Auskünfte rund um das Thema „Planen und Bauen“. Sie erreichen das Team Bauverwaltung per E-Mail unter bauverwaltung@kirchseeon.de.

Der Flächennutzungsplan (sogenannter vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar (zum Beispiel für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Verkehr oder Grünflächen).

Der Markt Kirchseeon verfügt über einen genehmigten Flächennutzungsplan (i.d. Fassung vom 14.12.1998). Dieser Flächennutzungsplan wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.07.2024 den Beschluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan gefasst. 

Zur Einsicht des derzeit gültigen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an das Team der Bauverwaltung. 

Ein Bebauungsplan wird in der Regel aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Als verbindlicher Bauleitplan legt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie ein bestimmter Teil des Gemeindegebiets genutzt und bebaut werden darf. Er regelt unter anderem die Art des Baugebiets, zulässige Gebäudehöhen, die überbaubare Grundstücksfläche sowie weitere gestalterische Vorgaben. Damit definiert er die baulichen Möglichkeiten für alle Grundstücke innerhalb seines Geltungsbereichs.

 

Bebauungspläne im Markt Kirchseeon

Im Gemeindegebiet gibt es eine Vielzahl rechtsverbindlicher Bebauungspläne. Diese sind über das Landesportal, den Bayern Atlas, online eingesehen werden. 

Bitte beachten Sie: Das Portal bietet einen Überblick über die Bauleitplanung und dient der ersten Orientierung. Eine vollständige und verbindliche Darstellung kann nicht gewährleistet werden. Für verbindliche Auskünfte steht Ihnen das Team der Bauverwaltung auf Anfrage gerne zur Verfügung.

 

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt. Ihren Antrag können Sie digital über das Landratsamt Ebersberg einreichen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bauanträge vorab mit unserer Bauverwaltung zu besprechen. 

Weitere Informationen zum Bauantragsverfahren erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Einige einfachere Bauvorhaben sind gemäß der Bayerischen Bauordnung (Art. 57 BayBO) verfahrensfrei und benötigen keinen Bauantrag und keine Baugenehmigung.  Weitere Informationen zu verfahrensfreien Vorhaben erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Auch verfahrensfreie Bauvorhaben müssen die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Dazu gehören insbesondere die für den Markt Kirchseeon rechtsverbindlichen Bebauungspläne. Das bedeutet: Auch wenn ein Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO keiner Genehmigung bedarf, kann eine sogenannte isolierte Befreiung erforderlich sein, wenn das Vorhaben von Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht (z. B. Baugrenzen). 

Verfahrensfrei, aber anzeigepflichtige Bauvorhaben:

Bestimmte Bauvorhaben sind nach der Bayerischen Bauordnung zwar verfahrensfrei, müssen der Gemeinde jedoch vor Beginn der Bauarbeiten angezeigt werden.

Hierzu zählen die Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO: der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken, einschließlich der Errichtung von Dachgauben, sowie im Geltungsbereich des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Einbau zusätzlicher Wohnungen in bestehende Gebäude, sofern dabei die Konstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes im Übrigen nicht verändert werden. 

Auch wenn für diese Maßnahmen kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist, schreibt die Bayerische Bauordnung vor, dass solche Ausbauten der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor Baubeginn anzuzeigen sind (Art. 57 Abs. 7 BayBO).

Die Anzeige kann formlos in Textform erfolgen. Eine einfache E-Mail mit kurzen Angaben zum Bauvorhaben (Grundstück, Art der Maßnahme, geplanter Baubeginn) an bauverwaltung@kirchseeon.de ist hierfür ausreichend.

Der Gutachterausschuss ist für die Ermittlung der Grundstückswerte im Landkreis Ebersberg zuständig. Er erstellt alle zwei Jahre eine Bodenrichtwertliste. Nach Fertigstellung der Bodenrichtwertliste werden die aktuellen Bodenrichtwerte für einen Monat in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt und können dort eingesehen werden.  

Nach Ablauf der Auslegungsfrist erteilt ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Ebersberg Auskünfte zu den aktuellen Bodenrichtwerten. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu Bodenrichtwerten kostenpflichtig sind.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der Geschäftsstelle. 

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