Damit bleibt die finanzielle Belastung für Grundstückseigentümer und -mieter unverändert. Die Entscheidung soll für Planungssicherheit sorgen und gleichzeitig die Attraktivität des Standorts erhalten.
Die Grundsteuer trägt weiterhin wesentlich zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben bei – etwa zur Unterhaltung von Straßen, Grünflächen, Kindergärten und öffentlichen Einrichtungen. Durch die effiziente Haushaltsführung könne auf eine Anhebung des Hebesatzes in diesem Jahr verzichtet werden.