Ein Bebauungsplan wird in der Regel aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Zwischen beiden Planwerken dürfen keine wesentlichen inhaltlichen Widersprüche bestehen. Als verbindlicher Bauleitplan legt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie ein bestimmter Teil des Gemeindegebiets genutzt und bebaut werden darf. Er regelt unter anderem die Art des Baugebiets, zulässige Gebäudehöhen, die überbaubare Grundstücksfläche sowie weitere gestalterische Vorgaben. Damit definiert er die baulichen Möglichkeiten für alle Grundstücke innerhalb seines Geltungsbereichs.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt in einem förmlichen Verfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB). Dabei werden sowohl die Öffentlichkeit als auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – etwa Wasserwirtschaftsamt oder Autobahndirektion – beteiligt. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann ein Bebauungsplan rechtswirksam werden.
Ein Bebauungsplan bildet die rechtsverbindliche Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Er gibt Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf eine Bebauung entsprechend seinen Festsetzungen.
Im Zuge der Digitalisierung sind die Bebauungspläne des Marktes Kirchseeon nun zum Großteil über den Bayern Atlas einsehbar.
Der Bayernatlas ist der Kartenviewer des Geoportals Bayern, welches den zentralen Zugang zu Geodaten und Geodatendiensten der Geodateninfrastruktur (GDI) Bayern darstellt. Neben Geobasisdaten umfasst das Angebot beispielsweise Themen wie Naturschutz, Denkmalschutz, Geologie, Verkehr oder Bauleitplanung. Geodatendienste können mit einem Klick im BayernAtlas visualisiert und miteinander kombiniert werden.
Hinweise zu digitalisierten Bauleitplänen
Die digitalisierten Pläne können hinsichtlich Genauigkeit, Maßstab und Farbgebung von den Originalunterlagen abweichen. Aus den dargestellten Inhalten lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Der Markt Kirchseeon übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder die dauerhafte Verfügbarkeit der Darstellungen.
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Bitte beachten Sie: Das Portal bietet einen Überblick über die Bauleitplanung und dient der ersten Orientierung. Eine vollständige und verbindliche Darstellung kann nicht gewährleistet werden. Für verbindliche Auskünfte steht Ihnen das Team der Bauverwaltung auf Anfrage gerne zur Verfügung.