Ein Bebauungsplan wird in der Regel aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Als verbindlicher Bauleitplan legt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie ein bestimmter Teil des Gemeindegebiets genutzt und bebaut werden darf. Er regelt unter anderem die Art des Baugebiets, zulässige Gebäudehöhen, die überbaubare Grundstücksfläche sowie weitere gestalterische Vorgaben. Damit definiert er die baulichen Möglichkeiten für alle Grundstücke innerhalb seines Geltungsbereichs.
Im Gemeindegebiet gibt es eine Vielzahl rechtsverbindlicher Bebauungspläne. Diese sind über das Landesportal, den Bayern Atlas, online eingesehen werden.
Bitte beachten Sie: Das Portal bietet einen Überblick über die Bauleitplanung und dient der ersten Orientierung. Eine vollständige und verbindliche Darstellung kann nicht gewährleistet werden. Für verbindliche Auskünfte steht Ihnen das Team der Bauverwaltung auf Anfrage gerne zur Verfügung.