Kreissparkasse München
Starnberg Ebersberg
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Sollten Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, bitten wir um Beachtung dieser Zahlungstermine.
Gewerbesteuerhebesatz 330 %
Grundsteuerhebesatz 390 %
Der Hebesatz für die Grundsteuer ab dem Jahr 2026 wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 08.12.2025 auf 390% festgesetzt und bleibt somit unverändert.
Hier finden Sie das Online-Formular zur An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern.
Neue Müllgebühren ab 01.01.2026
Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich ab dem Kalenderjahr 2026 auf höhere Müllgebühren einstellen. Grund dafür ist die Verdoppelung der Entsorgungsumlage, die der Markt Kirchseeon an den Landkreis Ebersberg entrichten muss.
Aus diesem Grund wurden in der Sitzung des Gemeinderats vom 08.12.2025 die Müllgebühren ab 01.01.2026 wie folgt beschlossen:
Restmülltonne mit Kompostabfuhr (mit Bio-Tonne)
mtl. | 1/4 jährlich | jährlich | ||
Restmülltonne | 80 Liter | 19,00 € | 57,00 € | 228,00 € |
120 Liter | 28,50 € | 85,50 € | 342,00 € | |
240 Liter | 57,00 € | 171,00 € | 684,00 € | |
Müllsäcke | 70 Liter | 96,00 € | ||
Restmülltonne ohne Kompostabfuhr (ohne Bio-Tonne)
mtl. | 1/4 jährlich | jährlich | ||
Restmülltonne | 80 Liter | 16,50 € | 49,50 € | 198,00 € |
120 Liter | 24,50 € | 73,50 € | 294,00 € | |
240 Liter | 49,00 € | 147,00 € | 588,00 € | |
Müllsäcke | 70 Liter | 84,00 € | ||
Hundesteuer: 50 Euro jährlich
Hundesteuer für Kampfhunde: 400 Euro jährlich
Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jeder über 4 Monate alte Hund, der mindestens 3 Monate im jeweiligen Kalenderjahr in Kirchseeon gehalten wird. Jeder über 4 Monate alte, im Gemeindegebiet gehaltene Hund ist innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme des Hundes bei der Gemeinde anzumelden. Steuerfrei ist das Halten von Hunden, die u.a. für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind.
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer, d.h. liegen die Besteuerungsvoraussetzungen vor, muss für das ganze Kalenderjahr die Hundesteuer entrichtet werden. Wurde für den Hund bereits in einer anderen Gemeinde in Deutschland eine Hundesteuer für das Kalenderjahr entrichtet, so wird diese angerechnet. Mehrbeträge werden nicht erstattet. Bitte bringen Sie zur Anmeldung in diesem Fall den Bescheid, ggf. auch die Abmeldung der betroffenen Gemeinde mit.
Hier finden Sie das digitale Formular zur An- oder Abmeldung eines Hundes.
Oder Sie nehmen die An- oder Abmeldung im Steueramt im Rathaus (2. Stock) vor.
Endet die Hundehaltung (Tod des Hundes, Wegzug, Weggabe des Hundes) ist der Hund bei der Gemeinde binnen zwei Wochen unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung abzumelden und die Steuermarke zurückzugeben.
Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke ausgehändigt bzw. zugesandt. Der Hundehalter darf seine Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes aus Gründen der Steuerüberwachung nur mit der Marke umherlaufen lassen. Auf Antrag kann die Marke auch dazu verwendet werden, bei Fortlaufen des Tieres eine Halterfeststellung zu treffen. Bei Missachtung der Vorschriften kann ein Bußgeld erhoben werden. In besonders schweren Fällen, wie z.B. Steuerhinterziehung, können Verstöße als Vergehen auch mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
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