Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung

Die Finanzverwaltung

Die Abteilung II – Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung ist zuständig für die finanziellen und wirtschaftlichen Belange des Marktes Kirchseeon. Sie sorgt für eine geordnete Haushaltsführung und die Verwaltung kommunaler Abgaben und Gebühren. Zur Finanzverwaltung gehören die Kämmerei, das Steueramt und die Marktkasse. Ergänzend dazu unterstützt die Wirtschaftsförderung die örtlichen Betriebe und begleitet Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Kirchseeon.

Umschreibungen der Grundsteuer zum 01.01.2026

Grundsätzlich erfolgt eine Umschreibung der Grundsteuer immer zum 1. Januar des Folgejahres. Das bedeutet, dass alle im ...

Hebesatz der Grundsteuer bleibt unverändert

Trotz gestiegener Kosten in vielen Bereichen hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2025 entschieden, den a...

Wasserpreise 2026

Der Marktgemeinderat Kirchseeon hat in seiner Sitzung am 27.10.2025 die neu kalkulierten Wassergebühren beschlossen. Ab...

Bankkonten:

Kreissparkasse München

Starnberg Ebersberg

IBAN: DE31 7025 0150 0000 4400 65

BIC: BYLADEM1KMS

 

Raiffeisen-Volksbank Ebersberg eG       

IBAN DE16 7016 9450 0003 7135 98

BIC GENODEF1ASG

  • Die Quartalszahlungen für Grundsteuer, Gewerbesteuer und Müllgebühren sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig.
  • Die Grundsteuer für Jahreszahler nach Vereinbarung sowie die Entrichtung für das Oberflächenwasser sind zur Mitte jeden Jahres am 01.07. fällig.
  • Die Hundesteuer ist jährlich zum 01.04. zu entrichten.
  • Die Abschlagszahlungen für den Wasserverbrauch sind am 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres zu leisten. Die Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung sind nach Zugang des Bescheides, innerhalb eines Monats, zu leisten.

Sollten Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, bitten wir um Beachtung dieser Zahlungstermine.

Gewerbesteuerhebesatz    330 % 
Grundsteuerhebesatz        390 %  

Der Hebesatz für die Grundsteuer ab dem Jahr 2026 wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 08.12.2025 auf 390% festgesetzt und bleibt somit unverändert.

Hier finden Sie das Online-Formular zur An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern. 

 

Neue Müllgebühren ab 01.01.2026

Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich ab dem Kalenderjahr 2026 auf höhere Müllgebühren einstellen. Grund dafür ist die Verdoppelung der Entsorgungsumlage, die der Markt Kirchseeon an den Landkreis Ebersberg entrichten muss.

Aus diesem Grund wurden in der Sitzung des Gemeinderats vom 08.12.2025 die Müllgebühren ab 01.01.2026 wie folgt beschlossen:

Restmülltonne mit Kompostabfuhr (mit Bio-Tonne)

 

mtl.

1/4 jährlich

jährlich

Restmülltonne

80 Liter

19,00 €

57,00 €

228,00 €

 

120 Liter

28,50 €

85,50 €

342,00 €

 

240 Liter

57,00 €

171,00 €

684,00 €

Müllsäcke

70 Liter

  

96,00 €

 

Restmülltonne ohne Kompostabfuhr (ohne Bio-Tonne) 

 

mtl.

1/4 jährlich

jährlich

Restmülltonne

80 Liter

16,50 €

49,50 €

198,00 €

 

120 Liter

24,50 €

73,50 €

294,00 €

 

240 Liter

49,00 €

147,00 €

588,00 €

Müllsäcke

70 Liter

  

84,00 €

 
Seit 01.01.2011 gelten folgende Gebühren:

Hundesteuer:                                           50 Euro jährlich
Hundesteuer für Kampfhunde:            400 Euro jährlich

Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jeder über 4 Monate alte Hund, der mindestens 3 Monate im jeweiligen Kalenderjahr in Kirchseeon gehalten wird. Jeder über 4 Monate alte, im Gemeindegebiet gehaltene Hund ist innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme des Hundes bei der Gemeinde anzumelden. Steuerfrei ist das Halten von Hunden, die u.a. für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind.

 

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer, d.h. liegen die Besteuerungsvoraussetzungen vor, muss für das ganze Kalenderjahr die Hundesteuer entrichtet werden. Wurde für den Hund bereits in einer anderen Gemeinde in Deutschland eine Hundesteuer für das Kalenderjahr entrichtet, so wird diese angerechnet. Mehrbeträge werden nicht erstattet. Bitte bringen Sie zur Anmeldung in diesem Fall den Bescheid, ggf. auch die Abmeldung der betroffenen Gemeinde mit.

 

An- und Abmeldung eins Hundes

Hier finden Sie das digitale Formular zur An- oder Abmeldung eines Hundes. 
Oder Sie nehmen die An- oder Abmeldung im Steueramt im Rathaus (2. Stock) vor. 

Endet die Hundehaltung (Tod des Hundes, Wegzug, Weggabe des Hundes) ist der Hund bei der Gemeinde binnen zwei Wochen unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung abzumelden und die Steuermarke zurückzugeben.

 

Die Hundemarke

Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke ausgehändigt bzw. zugesandt. Der Hundehalter darf seine Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes aus Gründen der Steuerüberwachung nur mit der Marke umherlaufen lassen. Auf Antrag kann die Marke auch dazu verwendet werden, bei Fortlaufen des Tieres eine Halterfeststellung zu treffen. Bei Missachtung der Vorschriften kann ein Bußgeld erhoben werden. In besonders schweren Fällen, wie z.B. Steuerhinterziehung, können Verstöße als Vergehen auch mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

 

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