Umwelt-, Naturschutz- und Klimaschutz

Hier finden Sie weitere Informationen rund um den Schwerpunkt Umwelt-, Natur- und Klimaschutz.

Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde – Was ist das? Wie ist der Stand?

 

In der Gemeinde Kirchseeon wird die „Kommunale Wärmeplanung“ durchgeführt. In der Sitzung des Marktgemeinderates am 09.12.24 wird im öffentlichen Teil der aktuelle Bearbeitungsstand vorgestellt.

Auf unserer Internetseite können Sie erste Informationen zu dem Thema – Was ist kommunale Wärmeplanung lesen. Gerne können Sie sich auch im Bauamt erkundigen.

 

Hintergründe zur kommunalen Wärmeplanung in der Marktgemeinde Kirchseeon – Was ist kommunale Wärmeplanung?

 

Basis für die Kommunale Wärmeplanung in unserer Gemeinde sind die nationalen Klimaschutzziele, welche besagen bis 2045 klimaneutral zu werden in allen Sektoren – Bayern sogar bis 2040.

Die kommunale Wärmeplanung soll eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende in Kirchseeon sein. Die Wärmeversorgung soll nachhaltig und effizient auch in Kirchseeon gestaltet werden. Sie soll Klarheit für die Bürger geben.

Aus diesem Grund verfolgen wir folgende Ziele mit der Wärmeplanung:

 

Wärmepumpen 1

 

  • Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.
  • Die Wärmeplanung soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist.
  • Die kommunale Wärmeplanung soll Gebäudeeigentümern Klarheit über künftige Möglichkeiten einer klimaneutralen Wärmeversorgung bieten.

 

Wie ist der Ablauf der kommunalen Wärmeplanung:

 

Welche Auswirkungen hat die kommunale Wärmeplanung für die Gebäudeeigentümer in unserer Gemeinde?

Die Wärmeplanung hat verschiedene Auswirkungen auf die Gebäudeeigentümer. Hier sind einige wichtige Punkte:

 

  1. Energieeffizienz und Sanierungsmaßnahmen
  2. Umstellung auf erneuerbare Energien – Umstellung auf umweltfreundlichere Alternativen
  3. Netzanbindung – sollte im Ergebnis ein Fernwärmenetz geplant und ausgebaut werden, könnten die Eigentümer anschließen
  4. Wertsteigerung der Immobilie – Investitionen in energieeffiziente Technologien und die Nutzung erneuerbarer Energien können den Wert steigern
  5. Bewusstsein für Klimaschutz – Wärmeplanung trägt zur Sensibilisierung für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung bei

 

Insgesamt kann die kommunale Wärmeplanung sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Gebäudeeigentümer mit sich bringen. Vorteile der Wärmeplanung ist die Planungssicherheit – kommt in meiner Straße voraussichtlich ein Wärmenetz – womit lässt sich in Zukunft sicher und kosteneffizient heizen.

 

Kurz zusammengefast:

 

Wärmepumpen 2

Allgemeine Fragen zur LED-Technik

Wie wird die Helligkeit/Effizienz einer LED gemessen?

Die Helligkeit einer Leuchte wird in Lichtstärke bzw. Leuchtkraft gemessen. Diese richtet sich wiederum nach der Anzahl, der Qualität und der Bestromung der Dioden sowie nach dem Abstrahlwinkel des Strahlers. Leuchten, die einen hohen Abstrahlwinkel besitzen, beleuchten zwar eine größere Fläche, wirken aber weniger hell als Leuchten mit gleicher Leistung, aber geringerem Abstrahlwinkel.

Die Effizienz einer Leuchtdiode wird mit Lumen pro Watt angegeben und gibt somit an, mit welcher Stromleistung [W] welcher Lichtstrom [lm] erzeugt wird. Letztendlich geht es bei diesem Wert um die Lichtausbeute. Sie errechnet sich aus dem Lichtstrom, der von der Leuchte abgegeben wird, und ihrer Leistung (Watt). Je mehr Lichtstrom pro Leistung ein Leuchtmittel besitzt, desto höher ist seine Lichtausbeute. Die moderne weiße LED erzielt im Vergleich zu allen anderen handelsüblichen Leuchtmitteln die größte Lichtausbeute.

Lumen und Watt

Lumen ist die Einheit des Lichtstroms und gibt die Gesamtmenge des Lichts an, welches von der Lichtquelle emittiert wird. Die Wattleistung steht stellvertretend für die Stromaufnahmeleistung und somit für den Energieverbrauch einer Lampe/Leuchte. Da die LED-Beleuchtung immer energieeffizienter wird, wird die Wattzahl in den letzten Jahren bei steigender Lumenzahl immer geringer.

Welche Lichtfarben sind bei LEDs erhältlich und welche Lichtfarbe kommt im Rahmen der Umrüstung der Straßenbeleuchtung zum Einsatz?

LEDs sind in sehr vielen unterschiedlichen Lichtfarben erhältlich. Man unterscheidet grob in warmweiß (bis 3.300 Kelvin), neutralweiß (3.300 bis 4.500 Kelvin) und tageslichtweiß, umgangssprachlich auch als kaltweiß bezeichnet (über 5.000 Kelvin). In jüngerer Zeit werden auch sogenannte Amber-(Bernstein)-LEDs (bis ca. 2.000 K) vermarktet. Diese kommen vorzugsweise in Spezialanwendungen wie Zebrastreifenbeleuchtungen o.ä. zum Einsatz. Amber-LEDs sind ca. 20-30% weniger effizient als neutralweiße LEDs, weswegen ihr Einsatz in der Straßenbeleuchtung grundsätzlich zu hinterfragen ist.

Grundsätzlich gilt: Je höher der Kelvin-Wert, desto höher ist der Blauanteil des erzeugten Lichtspektrums und desto kühler wirkt das Licht, desto effizienter ist jedoch die Leuchte (siehe auch „Lumen und Watt“). Je niedriger der Kelvin-Wert ist, desto höher ist der Rotanteil des erzeugten Lichtspektrums und somit wirkt das Licht wärmer. Oft ist die Farbwiedergabe ebenfalls besser.

Zum Vergleich: Eine Glühbirne hat einen Kelvinwert von 2.700. Eine Halogenlampe hat einen Kelvinwert von zwischen 2.700 und 3.200. Eine neutralweiße Standardleuchtstofflampe hat einen Kelvinwert von 4.000.

Für die Marktgemeinde Kirchseeon wurden warmweiße Leuchten ausgewählt (2.700 K), da hierdurch die Faktoren der Verkehrssicherheit, einer möglichst effizienten und naturschonender Beleuchtung Rechnung getragen wird.

Warum auf LED-Technik setzen, welche Vorteile bringt das?

Ein Vorteil ist der sehr geringe Stromverbrauch und die lange Lebensdauer. Des Weiteren sind LED-Leuchtmittel viel robuster gegen Stöße und Erschütterungen. Sie sind flexibel einsetzbar und das Licht erreicht im Vergleich zu Energiesparlampen eine deutlich höhere Qualität und sofort nach dem Einschalten die maximale Helligkeit. LED-Leuchtmittel und -Leuchten sind zudem hervorragend dafür geeignet gedimmt betrieben zu werden, wodurch man in der Verwendung einen höheren Grad an Flexibilität erreicht. Zudem ist die Umwelt beeinträchtigende „Lichtverschmutzung“ deutlich geringer.

Warum benötigt man für eine LED-Leuchte immer ein Netzgerät?

LED-Leuchten benötigen meist ein Netzteil, das sie mit Konstantstrom versorgt.
Der Strom wird exakt ermittelt und vom Netzteil bereitgestellt.
Mit einem Netzteil können auch mehrere LEDs versorgt werden. Hierzu müssen
Netzteil und die Anzahl der Leuchten sowie die Verschaltung aufeinander abgestimmt sein.

Wird es mit der LED-Umrüstung nicht zu hell?

Der Gesamtlichtstrom der neuen LED-Leuchten wird in etwa genauso hoch wie der Gesamtlichtstrom des Neuzustands der aktuell verwendeten Leuchten sein, sodass die LED-Leuchten nicht deutlich heller leuchten werden.

Geben LEDs UV- und IR- Strahlung ab?

Das Lichtspektrum der LEDs liegt nahezu ausschließlich im sichtbaren Bereich. Sie geben somit nahezu gar keine ultraviolette oder auch nur sehr wenig infrarote Strahlung (Wärme) ab. Dadurch kommt es unter LED-Licht zu deutlich weniger Materialveränderungen (z.B. Alterung, Farbveränderungen etc.). Genau aus diesem Grund werden die schonenden LED-Leuchten besonders häufig in Museen, Archiven und Bibliotheken eingesetzt, da sie nahezu keine UV- und IR-Strahlung aussenden.

Erreichen LEDs die Lichtqualität von Glühbirnen oder Halogen-Strahlern?

Standard-LEDs sind in der Lage, 90% des Farbwiedergabeindexes wiederzugeben, klassische Glühlampen konnten bis zu 100% leisten. Es gibt allerdings spezielle LED-Tageslichtlampen, die das Lichtspektrum von Glühlampen nahezu erreichen. Da die Farbwiedergabe der LED-Leuchten im Vergleich zu alten Leuchtstoffröhren, und Natriumdampftechnik bei LED-Leuchten jedoch deutlich besser ist, werden in der Straßenbeleuchtung Systeme mit einer Farbwiedergabe zwischen 70 und 80% eingesetzt. Grundsätzlich gilt: Je besser die Farbwiedergabe, desto niedriger die Effizienz von LED-Systemen, weswegen üblicherweise nicht die höchstmögliche Farbwiedergabe zum Einsatz kommt.

Wo liegt der Unterschied zwischen LEDs und Kompaktleuchtstofflampen?

Im Gegensatz zu Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) brauchen LED-Lampen keine mit Gas gefüllte Leuchtstoffröhre. Somit ist eine Kompaktleuchtstofflampe im Gegensatz zur LED-Lampe umweltschädlicher, da sie giftiges Quecksilber enthält, welches beim Zerbrechen der Lampe entweicht.

Ebenso hat die Energiesparlampe einen hohen Einschaltstrom in der Startphase und benötigt eine gewisse Zeit bis die volle Helligkeit erreicht wird. Energiesparlampen sind bauartbedingt im Formfaktor stark eingeschränkt. LEDs können in nahezu allen Formen gefertigt werden und sind somit sehr gut an den Einsatzzweck anpassbar. Das LED-Leuchtmittel ist auch bezüglich der Leuchtdauer der Energiesparlampe deutlich überlegen.

Gibt es bei LEDs eine Einschaltverzögerung?

LEDs sind elektronische Halbleiterbauteile. Je nach eingesetzten Komponenten stellen LEDs sofort oder nach einer extrem kurzen Zeit ihr komplettes Licht zur Verfügung. Im Vergleich zu vielen konventionellen Leuchten ist die Einschaltverzögerung von LEDs kaum wahrnehmbar. Das Licht steht also nach dem Einschalten direkt, mit 100-prozentiger Leistung zur Verfügung. Hier unterscheidet sich die neue Straßenbeleuchtung deutlich von den alten Systemen.

Warum sind die Leuchten mit LED-Technik teurer als andere Leuchten?

Leuchten mit LED-Technik sind teurer als z. B. die herkömmlichen Glühlampen, da sie über mehr hochtechnische Bauteile, wie z.B. ein elektronisches Vorschaltgerät, verfügen und somit deren Herstellung kostenaufwändiger ist.

Wie werden LED-Platinen und Vorschaltgeräte entsorgt?

LED-Lampen, -Leuchten und Vorschaltgeräte gelten als gewöhnlicher Elektroschrott und werden wie elektronische Geräte im Wertstoffkreislauf entsorgt. Im Gegensatz zu Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren, enthalten LED-Leuchten keine deklarationspflichtigen Gift- und Problemstoffe, die im Sondermüll entsorgt werden müssten.

 

Fragen zur Straßenbeleuchtung

Warum gibt es eine Straßenbeleuchtung?

Die Pflicht zur Beleuchtung innerhalb geschlossener Bebauungen in bayerischen Kommunen leitet sich im Wesentlichen aus Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) ab. Demnach haben die Städte und Gemeinden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten. Eine Beleuchtung hat somit grundsätzlich zu erfolgen, wobei das Beleuchtungsniveau der Straßenkategorie und der Sehaufgabe entsprechend anzupassen ist.

Was ist der Unterschied zwischen einer Leuchte und einer Lampe?

Eine Leuchte besteht aus einem Gehäuse, dem Vorschaltgerät und dem Leuchtmittel. Der gesamte Kopf einer Straßenlaterne wird somit als Leuchte bezeichnet. Das Leuchtmittel erzeugt innerhalb einer Leuchte das Licht und wird als Lampe bezeichnet. Allgebrauchsleuchtmittel (z.B. als Ersatz für konventionelle Glühbirnen) werden somit als Lampen bezeichnet und kommen in Leuchten als eigentliche Lichtquelle zum Einsatz.

Wie lange können die neuen Leuchtensysteme betrieben werden?

Zur Vorhersage der Betriebsdauer und als Garantieangabe wird von Herstellern angegeben, wie lange eine LED-Leuchte betrieben werden kann. Diese Angabe wird in Abhängigkeit von der Bestromung der LED-Module, sowie in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur gemacht.

Die Straßenbeleuchtung ist pro Jahr zwischen 4.000 und 4.100 Stunden in Betrieb. Es wird davon ausgegangen, dass die verbauten LEDs selbst über 20 Jahre betriebsbereit sein werden. Die Vorschaltgeräte werden im Regelfall nach ca. 15 Jahren gewechselt. Die Leuchte an sich sollte somit bei einmaligem Wechsel von LEDs und Vorschaltgeräten über 30 Jahre in Betrieb bleiben. Die lange Lebensdauer spiegelt sich auch in den, von den Herstellern übernommenen Garantien auf die Leuchtensysteme wider. Die Garantiezeit für Leuchten beträgt üblicherweise 10 Jahre.

Welche Leuchten-Typen werden im Rahmen der Umrüstung eingesetzt?

Ein großer Teil der Straßenbeleuchtungsbrennstellen wird mit technischen Leuchten umgerüstet. Diese Leuchten bringen das Licht gezielt in den Bereich, in den es soll – auf die Straßen und Gehwege – und bieten eine Vielzahl an möglichen Abstrahlcharakteristiken, die eine genaue Anpassung des Lichtbilds auf die jeweilige Straßensituation ermöglichen. Sie erzeugen zudem nur einen extrem geringen Streulichtanteil und minimieren somit die Lichtverschmutzung.

Ca. 118 Leuchten erhalten moderne Zylinder-Leuchten. Die Zylinder-Leuchten werden eingesetzt, um in Bereichen mit großen Abständen zwischen den Straßenbeleuchtungsbrennstellen und niedrigen Lichtmasthöhen eine möglichst gute Beleuchtungssituation zu schaffen. Denn bei großen Abständen zwischen den Lichtpunkten und niedrigen Masthöhen ist es physikalisch weder mit technischen noch mit dekorativen Leuchten möglich zwischen den Leuchten einen Überschneidungsbereich der Lichtkegel zu generieren, daher ist in solchen Situationen die Sichtbarkeit des Lichtpunkts bereits aus der Ferne von Bedeutung für die subjektive Wahrnehmung des Beleuchtungsniveaus und zur Orientierung. Diese Sichtbarkeit auch aus größeren Entfernungen ist bei technischen Leuchten aufgrund ihrer Bauform üblicherweise nicht gegeben.

Sind LEDs empfindlich gegenüber Vibrationen oder Erschütterungen?

Nein, aufgrund ihres Aufbaus ohne bewegliche (Verschleiß-)Teile, Glühdrähte oder freistehende Elektroden, sind LED-Leuchtmittel extrem robust gegenüber Einwirkungen von außen. Gerade in der Straßenbeleuchtung sind LED-Systeme ständigen Schwingungen und Erschütterungen ausgesetzt. Maste schwingen sich durch den Wind auf, oder werden durch externe Einflüsse erschüttert (z.B. Schwerlastverkehr). LED-Leuchten sind wesentlich erschütterungsfester als alte, konventionelle Leuchtensysteme, die bei starker Erschütterung im Betrieb kurzfristig erlöschen oder sogar vollständig ausfallen konnten.

Welche Faktoren beeinflussen die Lebensdauer von LED‑Straßenleuchten?

LEDs haben bei guten Betriebsbedingungen eine hohe Lebensdauer von 50.000 bis 150.000 Betriebsstunden. Jedoch hängt dies von der Umgebungstemperatur ab, in welchen die Lichtsysteme betrieben werden. Grundsätzlich gilt, je wärmer eine LED im Betrieb wird, desto schneller verliert sie an Lichtleistung, weswegen sie früher getauscht werden muss. Ebenso führt eine höhere Bestromung von LEDs zu einer höheren Betriebstemperatur und somit auch zu einer früheren Mortalität.

Hersteller geben die Lebensdauer der LEDs auf den Produkten konkret an. Ein Beispiel für eine Lebensdauerangabe ist:

„Lebensdauer = 100.000 h < 25°“

Dies bedeutet zum Beispiel, dass eine Lebensdauer von 100.000 h gewährleistet wird, sofern die Umgebungstemperatur niemals 25° C überschreitet.

Sind die neuen LED-Leuchten insektenfreundlich?

Ja! Grund für die „insektenabschreckende Wirkung“ der LED-Leuchten ist das erzeugte Lichtspektrum. Das Facettenauge der Insekten reagiert empfindlich auf ultraviolette Strahlung (UV) und kürzere Wellenlängen im Violett-, Blau und Grünbereich. Insekten erkennen somit Licht mit hohen Blau- und Ultraviolett-Anteilen besonders gut und werden deswegen hiervon besonders stark angezogen. Zum Schutz der Insekten werden deshalb nur noch warmweiße LED-Leuchten eingesetzt, die besonders insektenfreundlich sind.

Hinzu kommt der Einsatz möglichst vieler technischer Leuchten, die einen besonders genau auf die Straßensituation zugeschnittenen Abstrahlwinkel aufweisen. Diese Leuchten erzeugen nur einen extrem geringen Streulichtanteil, der vor allem für die sogenannte „Fernanlockwirkung“ von Insekten eine große Rolle spielt.

Der dritte Faktor hinsichtlich der Insektenfreundlichkeit ist der Einsatz vollständig geschlossener Leuchtensysteme. „Insektengräber“ in Leuchten haben sich in der Vergangenheit oft auch durch eine wenig durchdachte Leuchtenkonstruktion ergeben. Spalten und Lüftungsöffnungen, die auf Grund des hohen Wärmeanfalls teils notwendig waren, wurden zum Einfallstor für Insekten, welche die Leuchten nicht mehr verlassen konnten und auf Grund der Hitze oft innerhalb der Leuchten verendeten. LED-Leuchten entwickeln zudem keine Innen- oder Gehäusetemperaturen, die zu einer Schädigung von Mensch oder Tier führen können.

Kurz gesagt: Es ist davon auszugehen, dass die neuen Leuchten und Lichtsysteme deutlich weniger Insekten anlocken und deutlich weniger Insekten töten als die alte Technik.

  • Hat das LED-Licht in der Straßenbeleuchtung einen negativen Einfluss auf den Schlafrhythmus der Anwohner?

Der Einfluss von Licht auf den menschlichen Schlaf wurde in zahlreichen Studien untersucht. Im Wesentlichen kommt es darauf an, während der Tiefschlafphasen grundsätzlich möglichst wenig Licht ausgesetzt zu sein. Hier hat die Straßenbeleuchtung immer dann einen Einfluss, wenn zu viel direkte Einstrahlung oder zu viel Streulicht direkt in den Schlafraum eindringt. Dies war vor allem bei der früheren Technik auf Grund der Leuchtenkonstruktion nicht auszuschließen. Neue, technische LED-Leuchten lenken den Lichtstrom sehr zielgenau auf die zu beleuchtenden Flächen (z.B. Straßen, Plätze und Fußwege) und weisen nur einen sehr geringen Streulichtanteil auf. Eine direkte Einstrahlung in Anwohnerfenster kann durch gute Lichtplanung somit nahezu ausgeschlossen werden.

Ein weiterer Einflussfaktor ist die Zusammenstellung des Lichtspektrums der Leuchte. Weißes Licht besteht physikalisch aus einem Spektrum (einer Verteilungsfunktion) aller sichtbaren Farben (Wellenlängen). Dabei hat der kurzwellige, blaue Anteil, des Spektrums ggf. zusätzliche Auswirkung auf das Schlafverhalten des Menschen. Zahlreiche Studien belegen, dass ein hoher Blauanteil im weißen Lichtspektrum von Kunstlicht in den Abendstunden zur Verminderung der Ausschüttung des Schlafhormons (Melatonin) im Gehirn führt. Vor dem Schlafengehen sollten Menschen also nicht zu viel blauem Licht ausgesetzt werden. Aus diesem Grund haben Hersteller von Smartphones die Funktion des sogenannten Blaufilters eingeführt, der in den Abendstunden den blauen Lichtanteil des Handy-Displays deutlich reduziert. Unter anderem zum Schutz der Bürger hat sich die Marktgemeinde Kirchseeon dazu entschieden nahezu flächendeckend warmweiße LEDs zu verwenden, die einen besonders niedrigen Blauanteil im Lichtspektrum aufweisen.

Ein weiteres Novum zum Schutz von Anwohnern und Nacht ist die flächendeckende Einführung einer Dimmung in der Spätnacht. Alle Leuchten (ausgenommen Anbauleuchten) werden zwischen 22.00 und 5.00 Uhr um 50% der Leistung gedimmt, was wiederum zu weniger Lichteinstrahlung in die Anliegerhäuser führt.

Billige LED-Leuchtmittel aus Onlineshops flimmern teils sehr stark. Wird Flimmern bei der Sanierung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt?

Das Lichtflimmern (engl. flicker) beschreibt den Wechselanteil des emittierten Lichts eines elektrisch betriebenen Leuchtmittels, der durch den Wechselanteil des elektrischen Stroms verursacht wird, der durch das Leuchtelement des Leuchtmittels fließt. Je höher der Wechselanteil, desto weniger gut für die Wahrnehmung durch den Betrachter.

Konventionelle Glühlampen besaßen eine thermische Trägheit, wodurch die Frequenz der Stromnetzversorgung nur in so beschränktem Maß durch das Leuchtmittel wiedergegeben wurde, dass es durch das menschliche Auge nicht wahrnehmbar war.

Lichtflimmern ist bei günstigen LED-Leuchtmitteln (meist aus besonders günstiger Produktion im Onlineversand) oft ein tatsächliches Problem, da LEDs im Gegensatz zu Glühlampen die Taktung der durch das Vorschaltgerät weitergegebenen Netzfrequenz (getakteter Gleichstrom) direkt wiedergeben.

Im Gegensatz zum Nachglüheffekt eines Wolframfadens einer Glühlampe geben LEDs die kurzzeitigen Spannungsunterbrechungen im Nulldurchgang der Wechselstromwelle wesentlich direkter wieder als klassische Leuchtmittel. Bei billigen Vorschaltgeräten, die lediglich mit einfachen Diodenschaltungen arbeiten, geht die LED also pro Sekunde genau 100-mal an und 100-mal kurz wieder aus. Diese Frequenz (100 Hz bzw. 0,1 kHz) ist vom menschlichen Auge deutlich wahrnehmbar. Erst Frequenzen von über 30 kHz sind vom menschlichen Auge nicht mehr wahrnehmbar.

Verstärkt wird dieser Effekt zusätzlich durch die Dimmung der Leuchten und Leuchtmittel, da bei der sogenannten Pulsweitenmodulation die Abschaltdauern verlängert werden, um das Licht für das menschliche Auge „dunkler“ wirken zu lassen.

Wahrnehmbares Flimmern führt nachweislich zu einer schnelleren Ermüdung der Augen, sowie bei einigen Personen zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. Auch schnell bewegte Gegenstände können nicht mehr so gut wahrgenommen werden. Aus diesem Grund wird der Flimmereffekt durch die sogenannte Flicker-Ratio in Prozent oder durch den sogenannten Kompaktflimmergrad (CFD) auf Leuchten angegeben. Leuchten mit sehr niedrigem Flimmeranteil und gutem CFD können nur durch den Einsatz von hochwertigen Vorschaltgeräten gebaut werden. Die notwendige Technik kostet jedoch Geld, weswegen in preiswerten Endkundenprodukten oft darauf verzichtet wird.

Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Anwohner kommen in den in Kirchseeon eingesetzten neuen Straßenbeleuchtungssystemen ausschließlich Vorschaltgeräte zum Einsatz, die das Prädikat „flickerfrei“ (Flimmeranteil kleiner 1%) tragen, also lediglich ein Flimmern im nicht wahrnehmbaren Bereich aufweisen.

Die neue Beleuchtung strahlt in meinen Vorgarten, ist zu dunkel oder zu hell. Kann das geändert werden?

Die Lichtverteilung der neuen LED-Leuchten wird auf die Straßensituation, aber auch auf die Masthöhen und Straßengeometrien, sowie auf die Lage angrenzender Gebäude abgestimmt. Ein Team aus auf Straßenbeleuchtung spezialisierten Licht- und Fachplanern optimiert das neue Beleuchtungssystem hinsichtlich der Effizienz und der maximalen Beleuchtungsqualität. Die Planung erfolgt im Wesentlichen am Schreibtisch auf Basis von Planungsdaten wie Karten, Luftbildern und Videobefahrungen. Natürlich werden durch eine gute Ausführungsplanung 95% der ausgelieferten Leuchten mit einer für den Beleuchtungsstandort korrekten Gesamtkonfiguration montiert. Dennoch weichen die Realität und die ausführungstechnische Praxis von der planerischen Theorie in einzelnen Fällen ab. Bisweilen stehen Leuchten im Katasterwerk nicht immer genau dort, wo sie in der Realität aufgestellt wurden. Auch Fehler bei der Montage sind nicht immer gänzlich ausgeschlossen. In Kirchseeon kommt eine Vielzahl unterschiedlicher Leuchtenkonfigurationen zum Einsatz.

Häufige Montagefehler sind das Vertauschen von Leuchten unterschiedlicher optischer Systeme gleicher Leistung, sowie die fehlerhafte Justage der neuen Leuchten am Mast. Diese Fehler sollten im Rahmen der etwa zweiwöchentlichen Bauüberwachung und -besprechungen gefunden und kurzfristig beseitigt werden.

Sollten Sie Ausfälle oder Auffälligkeiten in der neuen Straßenbeleuchtung feststellen, die nicht innerhalb der ersten Betriebstage automatisch behoben werden, melden Sie dies bitte über das Formular der Schadensmeldung online auf der Website des Marktes Kirchseeon.

Kommt es während der Umrüstung zu Nächten, in denen die Straßenbeleuchtung abgeschaltet bleibt?

Es sollte während der Umrüstung zu keinerlei Betriebsunterbrechungen der Straßenbeleuchtung kommen. Natürlich ist es möglich, dass während der Umrüstung weitere Probleme wie z.B. defekte Kabel gefunden werden, welche selbstverständlich schnellstmöglich gelöst werden. In solchen Einzelfällen kann es zu straßenzugsweisen Ausfällen kommen. Im Regelfall kann eine Umrüstung jedoch ohne jegliche Betriebsunterbrechung durchgeführt werden.

Strahlt die Straßenbeleuchtung die ganze Nacht?

Ja, die Straßenbeleuchtung bleibt aufgrund gesetzl. Vorgaben die ganze Nacht eingeschaltet. Darüber hinaus soll das eingeschaltete Licht das subjektive Sicherheitsempfinden erhöhen. In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr dimmen wir allerdings die Straßenbeleuchtung um 50%. Es bleibt in jedem Fall ausreichend Licht vorhanden.

Ich habe weitere Fragen!

Kein Problem! Wenden Sie sich bitte über das Formular der Schadensmeldung online auf der Website des Marktes Kirchseeon oder direkt telefonisch an das Bauamt der Marktgemeinde Kirchseeon.

Copyright © EVF – Energievision Franken GmbH, Weißdorf, 2024.

www.energievision-franken.de

Weitergabe und Vervielfältigung nur mit Zustimmung des Autors!

Flutlicht

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von Ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Der Markt Kirchseeon hat im Herbst 2021 den Austausch der Flutlichtanlage am ATSV-Sportplatz mit hocheffizienter LED – Technik durchgeführt.

 

Beteiligte Partner:

Bauherr: Markt Kirchseeon, Rathausstr. 1, 85614 Kirchseeon

Planer: IVM Ingenieurbüro Versorgungstechnik,  Heinrich-Vogl-Str. 31, 85560 Ebersberg

Ausführung: Hörmann Kommunikation und Netze GmbH, Hauptstr. 45-47, 85614 Kirchseeon

Förderkennzeichen: 67K15591

Daten der Energieeinsparung:

Energieeinsparung 62,7%

Schadstoff Einsparung ca. 9,1 t/a

Daten der Förderung:

Voraussichtliche förderfähige Kosten: 36.040,00 €

Zuwendung 35 %: 12.614,00 €

Anteil der Gemeinde Kirchseeon: 23.426,00 €

 

Daten der Förderung:

Anerkannte Förderfähige Kosten: 29.410,73 €
Zuwendung 35 %: 10,293,76 €

In einigen Bundesländern wurde bereits eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf Gebäudedächern unter bestimmten Voraussetzungen umgesetzt. Nun tritt auch im Freistaat Bayern eine entsprechende Rechtsgrundlage ab dem 01.01.2025 in Kraft – Bayerische Bauordnung Art. 44a Solaranlagen Abs. 2 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-44a).

 

Die Solarpflicht soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix zu erhöhen und damit den Klimaschutz voranzutreiben.

Photovoltaik lässt sich in Bayern und Baden-Württemberg effizienter nutzen als in den nördlicheren Bundesländern. Deshalb ist es nicht überraschend, dass diese beiden Bundesländer führend bei der Einführung einer Solarpflicht sind.

 

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Bayern eine Solarpflicht für Neubauten. Das bedeutet, dass Eigentümer von neuen Wohngebäuden verpflichtet sind, Photovoltaikanlagen zu installieren, um einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken. Diese Regelung soll dazu beitragen, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Klimaziele zu erreichen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Gebäudearten oder wenn die Installation aus technischen Gründen nicht möglich ist. Die Pflichten können ebenfalls entfallen, soweit die Anforderungen der PV-Pflicht sich mit anderen öffentlichen Pflichten (Denkmalschutz, städtebauliche Satzungen usw.) widerspricht.

 

Spätestens seit der Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises, gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), besitzen Neubauten grundsätzlich immer eine gute Energieeffizienzklasse.

 

Wohnungsbau und Dachsanierung:

 

Die PV-Pflicht gilt für Eigentümer von Wohngebäuden, deren Antrag auf Baugenehmigung oder deren vollständige Bauvorlagen ab dem 01.01.2025 eingehen und bei Dachsanierungen, bei denen die Arbeiten ab 01.01.2025 beginnen.

 

Nichtwohngebäude:

 

Die Eigentümer von Nichtwohngebäuden, deren Antrag auf Baugenehmigung oder deren vollständige Bauvorlagen

 

– ab dem 1. März 2023 für Gebäude, die ausschließlich gewerblicher oder industrieller Nutzung zu dienen bestimmt sind, oder

– ab dem 1. Juli 2023 für sonstige Nichtwohngebäude eingehen.

 

Von der Pflicht befreit sind folgende Gebäude:

 

  1. Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 m2,
  2. Wohngebäuden dienende Gebäude oder Gebäudeteile wie Garagen, Carports oder Schuppen,
  1. unterirdische Bauten,
  2. Gewächshäuser,
  3. Traglufthallen und Zelte,
  4. vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Gebäude.

 

Gilt die Solarpflicht auch bei Altbauten?

 

Eine Solarpflicht für Altbauten würde vorschreiben, dass bei Renovierungen und Sanierungen von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, ein bestimmter Anteil der solargeeigneten Dachfläche, mit einer Solaranlage versehen werden muss. Die Regelung gilt zumeist, wenn ein Dach „grundlegend“ saniert wird.

 

Was genau wird als grundlegende Dachsanierung definiert?

 

Eine vollständige Erneuerung der Dacheindeckung mit Ziegeln beim Steildach oder Abdichtung eines Flachdaches wird als grundlegende Dachsanierung bezeichnet. Bauarbeiten, die nur für kurzfristige Schäden wie Sturmschäden oder geringfügige Reparaturen durchgeführt werden, sind ausgeschlossen.

 

Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen haben bei einer Solarpflicht für Bestandsgebäude generell die Option, die Anlage statt auf dem Hausdach in unmittelbarer räumlicher Umgebung, wie etwa im Garten oder auf einem Carport, aufzubauen.

Die LED – Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung in der Marktgemeinde ist abgeschlossen. Sollten Sie als Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde in der nächsten Zeit noch Anmerkungen zur Nachregulierung der Lampen haben, wenden Sie sich bitte an bauamt@kirchseeon.de.

 

Durch die Umrüstung auf LED verringert sich der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch in der Marktgemeinde Kirchseeon.

 

Zum Vergleich:
195.242 kWh/a vor der Umrüstung
45.444 kWh/a nach der Umrüstung


Außerdem kommt es zu einer Einsparung von 66 t pro Jahr an CO2 Emissionen.

 

Die umweltbeeinträchtigende „Lichtverschmutzung“ ist nach der Umrüstung damit deutlich geringer. Damit kommt die Marktgemeinde den gesteckten Klimazielen ein Stück näher. In den weniger frequentierten Nachtstunden werden die Leuchten automatisch gedimmt.

 

Gute Straßenbeleuchtung hat vielfältige Aspekte zu erfüllen. Sie hat die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erfüllen. Unbestritten ist, dass die Straßenbeleuchtung einen erheblichen Einfluss auf das Wohlbefinden und den Komfort der Anwohner auch in unserer Gemeinde hat. Mit zunehmender Verkehrsstärke erhöht sich die Kollisionsgefahr.

 

Wird der Raum auf und neben der Straße zudem von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern wie Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern genutzt, ist die Gefährdung noch deutlich höher, da große Unterschiede in Geschwindigkeit, Objektgröße und Erkennbarkeit vorliegen. Ein weiterer Parameter ist die Übersichtlichkeit der Straße, die stark abhängig ist vom Straßenverlauf, Ausbau und den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. Alle diese Faktoren müssen bei der Festlegung des Beleuchtungsniveaus berücksichtigt werden.

 

LED Umrüstung

Klimaschutz Karte

Unabhängige Beratung von Bürgern für Bürger

Die Solarbotschafterinnen und Solarbotschafter im Landkreis Ebersberg sind Bürgerinnen und Bürger, die bereits eigene Anlagen installiert und so schon über Jahre Erfahrungen mit Photovoltaik (PV), Solarthermie und/oder Stromspeichern gesammelt haben. Sie informieren unverbindlich, unabhängig, kostenlos und ehrenamtlich interessierte Mitbürger in Sachen Solarenergie.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier

Solarbotschafter

Sie wollen Ihr Eigenheim fit für die nächsten Jahrzehnte machen? Die Energiekosten sollen sinken, die Energieeffizienz steigen? Oder stehen bei Ihnen in nächster Zeit Sanierungsmaßnahmen an? Muss die Heizungsanlage ausgetauscht werden? Sind Ihre Fenster vielleicht undicht? Planen Sie einen Neubau und sind sich bei einigen Punkten hinsichtlich energetischer Aspekte unsicher oder wollen Sie Ihren Strom selbst erzeugen?

 

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, um in Ihre Immobilie zu investieren und sie energetisch „auf Vordermann zu bringen“!

 

Sie werden mit einem gesteigerten Wohnkomfort belohnt und dürfen sich gleichzeitig über Einsparungen der Energiekosten freuen. Nebenbei können Sie lukrative Fördergelder in Anspruch nehmen, den Wert Ihrer Immobilie steigern und zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung beitragen!

 

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne jederzeit an unsere Klimaschutzmanagerin. Gemeinsam suchen wir die besten Lösungen für Ihr Anliegen oder geeignete weiterführende Beratungsstellen.

 

Beratungsangebote im Landkreis


Als zentrale Anlaufstelle der Landkreise unterstützt die Energieagentur Ebersberg-München Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer persönlichen Energiewende. Unabhängig, fachkundig und unbürokratisch. In Kooperation mit der Verbraucherzentrale können dort Sie verschiedene Beratungsangebote in Anspruch nehmen!

 

Energie-Impuls-Beratung


Wir beantworten all Ihre Fragen rund um Energieeinsparungen und Effizienzsteigerung, Erneuerbare Energien, Bauen, Wohnen und Modernisieren – kostenlos in den Beratungsstellen der Energieagentur.

 

Energie-Checks vor Ort


Welche Maßnahmen lohnen sich für Sie? Vereinbaren Sie einen Termin für einen Energie-Check in Ihrem Zuhause und finden Sie es heraus. Beim Beratungstermin analysieren wir die Situation und arbeiten passgenaue Verbesserungsvorschläge aus. Der Energie-Check kann dabei verschiedene Schwerpunkte beinhalten, zum Beispiel einfache Einsparmöglichkeiten bei Strom- und Wärmeverbrauch, bauliche Wärmeschutzmaßnahmen, technische Optimierungen, die optimale Einstellung des Heizsystems oder die Einsatzmöglichkeiten von erneuerbaren Energien. Dank attraktiver staatlicher Förderung ist der Vor-Ort-Basis-Check für Sie kostenlos. Ihre Kostenbeteiligung für themenspezifische Energie-Checks vor Ort beträgt nur 30 €.


Hier geht’s zum Beratungsangebot der Energieagentur: https://www.energieagentur-ebe-m.de/Privatpersonen/Energieberatung

Bekanntmachung zur Kommunale Wärmeplanung Markt Kirchseeon

Titel des Projekts: Kommunale Wärmeplanung Markt Kirchseeon

Laufzeit: 01.05.2024 bis 30.04.2025

Beteiligte Partner: ENIANO GmbH München

Förderkennzeichen: 67K26975

Ziele und Inhalte des Vorhabens:

  1. Bestandsanalyse
  2. Potenzialanalyse
  3. Zielszenarien und
  4. Umsetzungsstrategie
  5. Kommunaler Wärmeplan

Daten der Förderung:

Voraussichtliche förderfähige Kosten: 65.500,00 €

Zuwendung 90 %: 58.950,00 €

Anteil der Gemeinde Kirchseeon: 6.550,00 €

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristigen Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Infos unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Elektrolademöglichkeit am Bahnhof Kirchseeon

Der Markt Kirchseeon möchte noch in diesem Jahr die Errichtung von zwei Elektro-Ladesäulen am Bahnhof Kirchseeon realisieren. Dafür wurde in einem ersten Schritt ein Förderantrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt. Durch diese Förderung sollen bis zu 40 % der Investitionskosten subventioniert werden.

Photovoltaik-Bündelaktion

Seit 2016 gibt es im Landkreis Ebersberg das Solarpotenzialkataster. Mit wenigen Klicks kann jeder das solare Potenzial seines Hausdaches inklusive mögliche Erträge, Baukosten und Wirtschaftlichkeit herausfinden.

Da es gemeinsam bekanntlich besser geht, organisiert der Markt Kirchseeon eine sogenannte Nachfragebündelung. Hierbei sollen alle interessierten Bürger, die ihren eigenen Strom produzieren möchten zusammen geführt werden. Im Anschluss wird ein Gesamtauftrag für die Errichtung aller Anlagen vergeben. Trotz dieser Zusammenlegung erhält jeder seine eigens auf seine Bedürfnisse angepasste Anlage. Diese Aktion bietet allen Teilnehmern eine individuelle Beratung, Sicherheit bei der Umsetzung und nicht zuletzt einen Preisvorteil. Denn je mehr potenzielle Betreiber teilnehmen, desto günstiger können die individuellen Kosten werden. Derzeit laufen die Detailplanungen und die Anbieter-Auswahl. Wir sind gespannt, wie viele Anlagen durch diese Aktion des Marktes Kirchseeon tatsächlich realisiert werden können.

Abgeschlossene Klimaschutzprojekte

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von Ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Der Markt Kirchseeon hat 108 zusätzliche überdachte Fahrradabstellplätze am Bahnhof Kirchseeon gebaut.

Beteiligte Partner:

Bauherr: Markt Kirchseeon, Rathausstr. 1, 85614 Kirchseeon

Planer:            Richard Baumann Architekt und Stadtplaner, Fliederstr. 7, 82237 Wörthsee

                        Stefan Kinze GmbH Ing.-Büro für Versorgungstechnik, Rotter Str. 2,

85567 Grafing

Ausführung:    Metallbau – Orion Bausysteme GmbH, Waldstr. 2, 64584 Biebesham

                        Tiefbau – Josef Grabmeier GmbH, Reitgesing 1, 85560 Ebersberg

                        Elektro – Weltmeier Elektro GmbH, Halsberger Feld 6, 84072 Au / Seysdorf

Förderkennzeichen: 67K14848

Daten der Förderung:

Zuwendung: 93.310,00 €

Logo Fahrradständer

Flutlicht

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von Ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Der Markt Kirchseeon hat im Herbst 2021 den Austausch der Flutlichtanlage am ATSV-Sportplatz mit hocheffizienter LED – Technik durchgeführt.

 

Beteiligte Partner:

Bauherr: Markt Kirchseeon, Rathausstr. 1, 85614 Kirchseeon

Planer: IVM Ingenieurbüro Versorgungstechnik,  Heinrich-Vogl-Str. 31, 85560 Ebersberg

Ausführung: Hörmann Kommunikation und Netze GmbH, Hauptstr. 45-47, 85614 Kirchseeon

Förderkennzeichen: 67K15591

Daten der Energieeinsparung:

Energieeinsparung 62,7%

Schadstoff Einsparung ca. 9,1 t/a

Daten der Förderung:

Voraussichtliche förderfähige Kosten: 36.040,00 €

Zuwendung 35 %: 12.614,00 €

Anteil der Gemeinde Kirchseeon: 23.426,00 €

 

Daten der Förderung:

Anerkannte Förderfähige Kosten: 29.410,73 €
Zuwendung 35 %: 10,293,76 €

Sanierung der Innenbeleuchtung

Der Markt Kirchseeon hat im Jahr 2015 die Innenbeleuchtung der Sporthalle in Kirchseeon auf LED-Leuchten umgestellt. Für dieses Projekt wurde der Gemeinde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ein Zertifikat ausgestellt. Es werden durch dieses Projekt insgesamt 564 Tonnen CO2 eingespart.

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Förderkennzeichen: 03K00550

Förderzeitraum: 01.12.2014 bis 30.11.2015.

Förderquote: Nicht rückzahlbare Zuwendung von 30,00 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Entdecken Sie das Solarpotenzial Ihres Daches

Das Solarpotentialkataster der Landkreises Ebersberg bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über das Solarpotential Ihres Hauses zu informieren. Zusätzlich erhalten Sie Hinweise zu Planung und Bau einer eigenen Solaranlage. Egal ob Sie Strom oder Wärme regenerativ erzeugen möchten, das Solarpotentialkataster bietet für alle Anwendungen rund um die Solarenergienutzung wertvolle Tipps
Zusätzlich können Sie über einen Ertragsrechner die Wirtschaftlichkeit einer Solarthermie oder Photovoltaik-Anlage – mit oder ohne Batteriespeicher – für Ihr Dach abschätzen.

Hier geht’s zum Solarpotenzialkataster:  https://www.solare-stadt.de/kreis-ebersberg/Solarpotenzialkataster

Wirtschaftlichkeitsrechner:

Durch einen Klick auf Ihr Gebäude gelangen Sie zum Wirtschaftlichkeitsrechner.
Bei der Anlagenkonfiguration können Sie unter anderem folgende Daten einstellen oder auch verschiedene Varianten durchspielen:

  • Nutzung des Gebäudes, jährlicher Energieverbrauch, Lastprofil
  • Modulplatzierung Photovoltaik
  • Batteriespeicher
  • Solarthermie (Warmwasser und/oder Heizungsunterstützung)
  • Kreditfinanzierung

Nutzen Sie den Wirtschaftlichkeitsrechner, es lohnt sich!

Ansprechpartner:

Bei Fragen zum Solarkataster wenden Sie sich gerne an unsere Bauamtsleitung Silke Mohs (08091/552-34,

E-Mail: bauamt@kirchseeon.de

Arbeitskreis Energiewende 2030

Der Arbeitskreis Energiewende stellt sich vor:

Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe

 

Die Marktgemeinde Kirchseeon hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 bei der Wärme- und Strombereitstellung unabhängig von fossilen Energieträgern zu sein. Ein ambitioniertes gesamtgesellschaftliches Vorhaben, das ohne die enge Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht möglich ist. Deshalb wurde der Arbeitskreis Energiewende gegründet. Er setzt sich aus interessierten Bürgerinnen und Bürgern zusammen, um sich als unterstützende Arbeitsgruppe zu engagieren. Das vorrangige Ziel des Arbeitskreises ist es, den Markt Kirchseeon bei der Umsetzung der Klimaschutzziele im Sinne der Energiewende zu unterstützen.

Ohne die aktive Mithilfe der Bevölkerung ist Klimaschutz nur bedingt möglich. Die Bürgerinnen und Bürger selbst stellen einen der wichtigsten Faktoren im Bereich des effektiven Klimaschutzes dar. Machen Sie mit und bringen Sie Ihre Ideen ein für ein lebenswertes Kirchseeon. Nur wer mitmacht kann mitgestalten. Wir freuen uns über jeden, der gemeinsam mit uns diskutieren und Projekte umsetzen helfen will.

 

Wer sind wir?

 

Wir sind ein offener Zusammenschluss aus interessierten Kirchseeoner Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Gelingen der Energiewende einsetzen.

 

Unsere Ziele

 

  • Wir möchten die Energiewende gemäß dem integrierten Klimaschutzkonzepts des Markts Kirchseeon vorantreiben und unterstützen.
  • Wir setzen uns für eine Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung ein und streben ein ökologisch vertretbares und wirtschaftlich tragfähiges Verhalten an.

Was leisten wir?

 

  • Wir leiten konkrete, mögliche Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept ab und bringen uns insbesondere in den Punkten der Bürgerbeteiligung ein.
  • Gemeinsam entwickeln wir Ideen und Projekte, betreiben Öffentlichkeitsarbeit und sehen uns als Bindeglied zwischen den Interessen der Bürgerinnen und Bürger und des Marktes Kirchseeon. Dabei arbeiten wir eng mit der Klimaschutzbeauftragten des Marktes zusammen.

Unsere Arbeit

 

In regelmäßigen Treffen erarbeiten wir neue Projekte, planen die Durchführung konkreter Maßnahmen und engagieren uns für die Öffentlichkeitsarbeit.

 

Wenn auch Sie die Energiewende vor Ort aktiv unterstützen und zum Klimaschutz in unserer schönen Gemeinde beitragen möchten, dann kommen Sie zu unserem nächsten Treffen im Sitzungssaal im Rathaus.

 

Für weitere Fragen und Anregungen rund um’s Thema Energiewende und Klimaschutz im Markt Kirchseeon wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Klimaschutzmanagerin:

 

Silke Mohs

Tel: 08091 / 552-34

Fax: 08091 / 552-99-34

E-Mail: silke.mohs@kirchseeon.de

 

Arbeitskreis Energiewende 2030 geht online

 

Ab sofort können Sie sich auf der neuen Homepage über das Wirken des AK Energiewende informieren. Hier finden Sie alle wichtigen Termine, Informationen über laufende Projekten und Wissenswertes zur Energiewende in Kirchseeon und im Landkreis Ebersberg.

 

www.energiewende-kirchseeon.de

 

Der Klimawandel wirkt sich bereits in vielen Teilen der Erde aus. Folgen sind Stürme, Hochwasser, oder Waldbrände, um nur einige zu nennen. Das Klima und damit unsere Natur und Heimat zu schützen und für viele Generationen zu erhalten, ist eine der größten Herausforderung der wir uns stellen müssen. Es muss für jeden einzelnen von uns um gezielte Maßnahmen in der Umsetzung gehen. Sei es der eigene Strom- und Wärmeverrauch, die Art und Weise der Mobilität oder unser Einkaufsverhalten. Rat und Information, wie wir unser Verhalten bewusster gestalten können, lassen sich bereits viele finden. Wichtig ist, wir müssen jetzt handeln.

Der Markt Kirchseeon hat es sich zur Aufgabe gemacht, bei seinem Verbrauch der eigenen Liegenschaften mit gutem Beispiel voranzugehen und den Prozess zu starten. So wurden in den letzten Jahren viele Maßnahmen umgesetzt und noch weitere stehen auf dem Plan. Eine Übersicht bietet dieser Energiebericht, der nunmehr jährlich aktualisiert wird. Er dient zur Analyse und zur Ableitung weiterer Maßnahmen. Wir wollen durch ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit zur Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs und der CO2 -Emissionen beitragen. Das große Ziel bis zum Jahr 2030 lautet, bei der Wärme- und Stromversorgung unabhängig von fossilen Energieträgern zu sein. Ein sehr ehrgeiziges Ziel, denn wir sind uns unserer Verantwortung für viele weitere Generationen bewusst.

Am Ende dieser Seite können Sie den Energiebericht des Marktes Kirchseeon als PDF-Datei herunterladen oder ihn bei uns im Rathaus – Bürgerbüro abholen.

Was ist Starkregen? Was kann ich als Privatperson tun? Was kann die Kommune tun?
Warum tritt Hochwasser immer wieder in unserem Bereich auf? Wie groß ist das Einzugsgebiet für das Kirchseeoner Moos?

 

Mit diesen und weiteren Fragen kamen Bürgerinnen und Bürger aus dem Kirchseeoner Moos in die Infoveranstaltung am 17.03.25 in den Sitzungssaal des Rathauses.

 

Hochwasser hat vielfältige Erscheinungsformen und nicht alle gehen von einem Gewässer aus oder haben direkt damit zu tun. Dazu gehört z.B. der Oberflächenabfluss nach Starkregen. Dieser entsteht, wenn weit überdurchschnittliche Regenmengen und Gewitterzellen in kurzen Zeitfenstern ortsfest abregnen. Sturzfluten entstehen, wenn sich der Oberflächenabfluss nach einem Starkregen rasch talwärts bewegt. Bereits vor dem Erreichen eines Gewässers, kann dieses sogenannte „wild abfließende Wasser“ erhebliche Schäden anrichten. Trifft der Oberflächenabfluss auf ein Fließgewässer, können durch Einschwemmungen und Bodenerosion auch am Gewässer selbst Beeinträchtigungen entstehen.

 

Totholz oder andere vom Wasser mittransportiere Gegenstände können zu den gefürchteten Verklausungen an Engstellen, z. B. Brücken und Durchlässen, wie im Kirchseeoner Moos, führen und die Wasserstände im Gewässer durch Rückstau rasch ansteigen lassen.

 

Das Einzugsgebiet eines Gewässers bestimmt durch seine Form und Gestaltung, wieviel Wasser, Feinmaterial und Nährstoffe einem Gewässer zufließen bzw. eingetragen werden. Neben der Geomorphologie, sowie der Art und Intensität des Niederschlags, spielen vor allem Landnutzung und Struktur eine entscheidende Rolle.

 

Um die Einzugsgebiete für die Marktgemeinde zu bestimmen und daraus Maßnahmen abzuleiten, hat die Verwaltung ein „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ erstellen lassen. Dieses wurde in der Versammlung am 17.03.25 durch das beauftragte Büro Spekter aus Herzogenaurach vorgestellt.

 

Hier finden Sie die Präsentation „Sturzflutrisiko“.

 

  1. In einem ersten Schritt wurde eine Bestandanalyse durchgeführt. Die aktuelle Situation und historische Starkregen- und Schadensereignisse wurden gesammelt.
  2. Im zweiten Schritt fand die Gefahrenermittlung statt
  3. bevor im dritten Schritt die Gefahren- und Risikobeurteilung durchgeführt wurde.

 

→ Daraus wurden durch die Gemeinde in einen vierten Schritt konzeptionelle Maßnahmen entwickelt. Der letzte Schritt ist eine integrale Strategie zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement.

 

Im weiteren Verlauf wurde durch die Verwaltung der aktuelle Stand zu den gemeindlichen Maßnahmen vorgestellt.

 

Hier finden Sie die Präsentation „gemeindliche Maßnahmen“.

 

Einen absoluten Schutz vor Überschwemmungen gibt es nicht – das haben die großen Hochwasserereignisse gezeigt – auch in Kirchseeon.

 

Starkregenereignisse sind Naturerscheinungen, die durch den Menschen nicht verhindert werden können. Wir können uns aber auf Hochwasser infolge von Starkregen vorbereiten und die negativen Folgen dieser Ereignisse deutlich reduzieren.

Am 03.04.2023 hat der Marktgemeinderat den Beschluss gefasst, sich auf den Weg zur fahrradfreundlichen Kommune zu machen. Ein entsprechender Antrag wurde durch die Verwaltung gestellt. Am 04.06.2024 fand die Vorbereisung gemeinsam mit ADFC, AGFK, Vertretern vom Ministerium, Verwaltung und AK Fahrrad statt.

 

Viele schon laufende, geplante und umgesetzte Maßnahmen wurden gezeigt. Am Ende stand fest – Kirchseeon wird als vorläufiges Mitglied in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK) aufgenommen. Die feierliche Aufnahme durch Staatsminister Bernreiter und Landrat Niedergesäß findet am 23. Januar 2025 in München statt.

 

Ein wichtiger Bestandteil in den nächsten vier Jahren bis zur endgültigen Aufnahme ist die Erstellung eines Radwegekonzeptes und die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen.

 

Dieses Radwegekonzept soll mehrere zentrale Aspekte berücksichtigen, um die Nutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel zu fördern und die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten.

 

Hier sind einige wichtige Punkte, die wir in unser Konzept aufnehmen werden:

 

  1. Bestandsaufnahme

 

Analyse der bestehenden Infrastruktur: Erfassung der aktuellen Radwege, deren Zustand und Nutzung.

 

  1. Bedarfsermittlung:

 

Umfragen oder Workshops mit Bürgern, um herauszufinden, wo Bedarf an neuen Radwegen besteht.

 

  1. Netzplanung

 

Verbindung wichtiger Ziele: Planung von Radwegen, die Schulen, Arbeitsplätze, Einkaufszentren und Freizeitmöglichkeiten miteinander verbinden.

 

Sichere Routen: Entwicklung von Routen, die möglichst wenig durch stark befahrene Straßen führen.

 

  1. Sicherheitsmaßnahmen

 

Beleuchtung: Ausreichende Beleuchtung an Radwegen zur Erhöhung der Sicherheit in den Abendstunden.

 

Markierungen und Beschilderung: Klare Markierungen für Radwege sowie informative Beschilderungen zur Orientierung.

 

  1. Integration in das Verkehrssystem

 

Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Schaffung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Bahnhöfen und Haltestellen.

 

  1. Förderung der Fahrradnutzung

 

Öffentlichkeitsarbeit: Kampagnen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Vorteile des Radfahrens.

 

Events und Aktionen: Organisation von Fahrradaktionen oder Wettbewerben zur Förderung des Radfahrens.

 

  1. Wartung und Instandhaltung

 

Regelmäßige Inspektionen: Sicherstellen, dass die Radwege in gutem Zustand sind und schnell repariert werden.

 

  1. Finanzierung und Umsetzung

 

Budgetplanung: Festlegung eines Budgets für den Bau und die Instandhaltung von Radwegen.

 

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen: Kooperation mit regionalen Behörden oder NGOs zur Finanzierung und Umsetzung.

 

  1. Monitoring

 

Das Monitoring eines Radwegekonzepts ist entscheidend, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen, den Fortschritt zu dokumentieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die in ein Monitoring-System für ein Radwegekonzept integriert werden sollten:

 

  1. Zieldefinition

 

Messbare Ziele festlegen: Definieren Sie klare, messbare Ziele für das Radwegekonzept, wie z.B. die Erhöhung der Fahrradnutzung um einen bestimmten Prozentsatz oder die Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer.

 

  1. Datenerhebung

 

Zählungen von Radfahrern: Regelmäßige Zählungen an verschiedenen Punkten im Radwegenetz, um die Nutzung zu quantifizieren.

Befragungen: Durchführung von Umfragen unter Radfahrern zur Zufriedenheit mit der Infrastruktur und zur Identifizierung von Verbesserungsbedarf.

 

Unfallstatistiken: Analyse von Unfallberichten, um Sicherheitsprobleme zu identifizieren.

 

  1. Datenanalyse

 

Trendanalysen: Auswertung der gesammelten Daten über einen bestimmten Zeitraum, um Trends in der Nutzung und Sicherheit zu erkennen.

 

Vergleich mit Zielvorgaben: Überprüfung, ob die definierten Ziele erreicht wurden und wo es Abweichungen gibt.

 

  1. Berichterstattung

 

Regelmäßige Berichte: Erstellung von jährlichen oder halbjährlichen Berichten über den Stand des Radwegekonzepts, einschließlich Fortschritten und Herausforderungen.

 

Öffentliche Präsentation: Vorstellung der Ergebnisse in öffentlichen Sitzungen oder durch Informationsveranstaltungen, um Transparenz zu schaffen.

 

  1. Feedback-Mechanismen

 

Bürgerbeteiligung: Einrichtung von Plattformen (z.B. Online-Umfragen oder Bürgerbefragungen), um Feedback von Bürgern und Radfahrern zu sammeln.

 

Zusammenarbeit mit lokalen Gruppen: Kooperation mit Fahrradverbänden oder anderen Interessengruppen zur Einholung von Meinungen und Vorschlägen.

 

  1. Anpassung des Konzepts

 

Evaluierung der Maßnahmen: Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen und gegebenenfalls Anpassung des Konzepts basierend auf den gesammelten Daten und dem Feedback.

Was ist Starkregen? Was kann ich als Privatperson tun? Was kann die Kommune tun?
Warum tritt Hochwasser immer wieder in unserem Bereich auf? Wie groß ist das Einzugsgebiet für das Kirchseeoner Moos?

Mit diesen und weiteren Fragen kamen Bürgerinnen und Bürger aus dem Kirchseeoner Moos in die Infoveranstaltung am 17.03.25 in den Sitzungssaal des Rathauses.

Hochwasser hat vielfältige Erscheinungsformen und nicht alle gehen von einem Gewässer aus oder haben direkt damit zu tun. Dazu gehört z.B. der Oberflächenabfluss nach Starkregen. Dieser entsteht, wenn weit überdurchschnittliche Regenmengen und Gewitterzellen in kurzen Zeitfenstern ortsfest abregnen. Sturzfluten entstehen, wenn sich der Oberflächenabfluss nach einem Starkregen rasch talwärts bewegt. Bereits vor dem Erreichen eines Gewässers, kann dieses sogenannte „wild abfließende Wasser“ erhebliche Schäden anrichten. Trifft der Oberflächenabfluss auf ein Fließgewässer, können durch Einschwemmungen und Bodenerosion auch am Gewässer selbst Beeinträchtigungen entstehen.

Totholz oder andere vom Wasser mittransportiere Gegenstände können zu den gefürchteten Verklausungen an Engstellen, z. B. Brücken und Durchlässen, wie im Kirchseeoner Moos, führen und die Wasserstände im Gewässer durch Rückstau rasch ansteigen lassen.

Das Einzugsgebiet eines Gewässers bestimmt durch seine Form und Gestaltung, wieviel Wasser, Feinmaterial und Nährstoffe einem Gewässer zufließen bzw. eingetragen werden. Neben der Geomorphologie, sowie der Art und Intensität des Niederschlags, spielen vor allem Landnutzung und Struktur eine entscheidende Rolle.

Um die Einzugsgebiete für die Marktgemeinde zu bestimmen und daraus Maßnahmen abzuleiten, hat die Verwaltung ein „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ erstellen lassen. Dieses wurde in der Versammlung am 17.03.25 durch das beauftragte Büro Spekter aus Herzogenaurach vorgestellt.

Hier finden Sie die Präsentation „Sturzflutrisiko“.

  1. In einem ersten Schritt wurde eine Bestandanalyse durchgeführt. Die aktuelle Situation und historische Starkregen- und Schadensereignisse wurden gesammelt.
  2. Im zweiten Schritt fand die Gefahrenermittlung statt
  3. bevor im dritten Schritt die Gefahren- und Risikobeurteilung durchgeführt wurde.

→ Daraus wurden durch die Gemeinde in einen vierten Schritt konzeptionelle Maßnahmen entwickelt. Der letzte Schritt ist eine integrale Strategie zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement.

Im weiteren Verlauf wurde durch die Verwaltung der aktuelle Stand zu den gemeindlichen Maßnahmen vorgestellt.

Hier finden Sie die Präsentation „gemeindliche Maßnahmen“.

Einen absoluten Schutz vor Überschwemmungen gibt es nicht – das haben die großen Hochwasserereignisse gezeigt – auch in Kirchseeon.

Starkregenereignisse sind Naturerscheinungen, die durch den Menschen nicht verhindert werden können. Wir können uns aber auf Hochwasser infolge von Starkregen vorbereiten und die negativen Folgen dieser Ereignisse deutlich reduzieren.

Am 03.04.2023 hat der Marktgemeinderat den Beschluss gefasst, sich auf den Weg zur fahrradfreundlichen Kommune zu machen. Ein entsprechender Antrag wurde durch die Verwaltung gestellt. Am 04.06.2024 fand die Vorbereisung gemeinsam mit ADFC, AGFK, Vertretern vom Ministerium, Verwaltung und AK Fahrrad statt.

 

Viele schon laufende, geplante und umgesetzte Maßnahmen wurden gezeigt. Am Ende stand fest – Kirchseeon wird als vorläufiges Mitglied in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK) aufgenommen. Die feierliche Aufnahme durch Staatsminister Bernreiter und Landrat Niedergesäß findet am 23. Januar 2025 in München statt.

 

Ein wichtiger Bestandteil in den nächsten vier Jahren bis zur endgültigen Aufnahme ist die Erstellung eines Radwegekonzeptes und die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen.

 

Dieses Radwegekonzept soll mehrere zentrale Aspekte berücksichtigen, um die Nutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel zu fördern und die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten.

 

Hier sind einige wichtige Punkte, die wir in unser Konzept aufnehmen werden:

 

  1. Bestandsaufnahme

 

Analyse der bestehenden Infrastruktur: Erfassung der aktuellen Radwege, deren Zustand und Nutzung.

 

  1. Bedarfsermittlung:

 

Umfragen oder Workshops mit Bürgern, um herauszufinden, wo Bedarf an neuen Radwegen besteht.

 

  1. Netzplanung

 

Verbindung wichtiger Ziele: Planung von Radwegen, die Schulen, Arbeitsplätze, Einkaufszentren und Freizeitmöglichkeiten miteinander verbinden.

 

Sichere Routen: Entwicklung von Routen, die möglichst wenig durch stark befahrene Straßen führen.

 

  1. Sicherheitsmaßnahmen

 

Beleuchtung: Ausreichende Beleuchtung an Radwegen zur Erhöhung der Sicherheit in den Abendstunden.

 

Markierungen und Beschilderung: Klare Markierungen für Radwege sowie informative Beschilderungen zur Orientierung.

 

  1. Integration in das Verkehrssystem

 

Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Schaffung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Bahnhöfen und Haltestellen.

 

  1. Förderung der Fahrradnutzung

 

Öffentlichkeitsarbeit: Kampagnen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Vorteile des Radfahrens.

 

Events und Aktionen: Organisation von Fahrradaktionen oder Wettbewerben zur Förderung des Radfahrens.

 

  1. Wartung und Instandhaltung

 

Regelmäßige Inspektionen: Sicherstellen, dass die Radwege in gutem Zustand sind und schnell repariert werden.

 

  1. Finanzierung und Umsetzung

 

Budgetplanung: Festlegung eines Budgets für den Bau und die Instandhaltung von Radwegen.

 

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen: Kooperation mit regionalen Behörden oder NGOs zur Finanzierung und Umsetzung.

 

  1. Monitoring

 

Das Monitoring eines Radwegekonzepts ist entscheidend, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen, den Fortschritt zu dokumentieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die in ein Monitoring-System für ein Radwegekonzept integriert werden sollten:

 

  1. Zieldefinition

 

Messbare Ziele festlegen: Definieren Sie klare, messbare Ziele für das Radwegekonzept, wie z.B. die Erhöhung der Fahrradnutzung um einen bestimmten Prozentsatz oder die Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer.

 

  1. Datenerhebung

 

Zählungen von Radfahrern: Regelmäßige Zählungen an verschiedenen Punkten im Radwegenetz, um die Nutzung zu quantifizieren.

Befragungen: Durchführung von Umfragen unter Radfahrern zur Zufriedenheit mit der Infrastruktur und zur Identifizierung von Verbesserungsbedarf.

 

Unfallstatistiken: Analyse von Unfallberichten, um Sicherheitsprobleme zu identifizieren.

 

  1. Datenanalyse

 

Trendanalysen: Auswertung der gesammelten Daten über einen bestimmten Zeitraum, um Trends in der Nutzung und Sicherheit zu erkennen.

 

Vergleich mit Zielvorgaben: Überprüfung, ob die definierten Ziele erreicht wurden und wo es Abweichungen gibt.

 

  1. Berichterstattung

 

Regelmäßige Berichte: Erstellung von jährlichen oder halbjährlichen Berichten über den Stand des Radwegekonzepts, einschließlich Fortschritten und Herausforderungen.

 

Öffentliche Präsentation: Vorstellung der Ergebnisse in öffentlichen Sitzungen oder durch Informationsveranstaltungen, um Transparenz zu schaffen.

 

  1. Feedback-Mechanismen

 

Bürgerbeteiligung: Einrichtung von Plattformen (z.B. Online-Umfragen oder Bürgerbefragungen), um Feedback von Bürgern und Radfahrern zu sammeln.

 

Zusammenarbeit mit lokalen Gruppen: Kooperation mit Fahrradverbänden oder anderen Interessengruppen zur Einholung von Meinungen und Vorschlägen.

 

  1. Anpassung des Konzepts

 

Evaluierung der Maßnahmen: Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen und gegebenenfalls Anpassung des Konzepts basierend auf den gesammelten Daten und dem Feedback.

Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde – Was ist das? Wie ist der Stand?

 

In der Gemeinde Kirchseeon wird die „Kommunale Wärmeplanung“ durchgeführt. In der Sitzung des Marktgemeinderates am 09.12.24 wird im öffentlichen Teil der aktuelle Bearbeitungsstand vorgestellt.

Auf unserer Internetseite können Sie erste Informationen zu dem Thema – Was ist kommunale Wärmeplanung lesen. Gerne können Sie sich auch im Bauamt erkundigen.

 

Hintergründe zur kommunalen Wärmeplanung in der Marktgemeinde Kirchseeon – Was ist kommunale Wärmeplanung?

 

Basis für die Kommunale Wärmeplanung in unserer Gemeinde sind die nationalen Klimaschutzziele, welche besagen bis 2045 klimaneutral zu werden in allen Sektoren – Bayern sogar bis 2040.

Die kommunale Wärmeplanung soll eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende in Kirchseeon sein. Die Wärmeversorgung soll nachhaltig und effizient auch in Kirchseeon gestaltet werden. Sie soll Klarheit für die Bürger geben.

Aus diesem Grund verfolgen wir folgende Ziele mit der Wärmeplanung:

 

Wärmepumpen 1

 

  • Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.
  • Die Wärmeplanung soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist.
  • Die kommunale Wärmeplanung soll Gebäudeeigentümern Klarheit über künftige Möglichkeiten einer klimaneutralen Wärmeversorgung bieten.

 

Wie ist der Ablauf der kommunalen Wärmeplanung:

 

Welche Auswirkungen hat die kommunale Wärmeplanung für die Gebäudeeigentümer in unserer Gemeinde?

Die Wärmeplanung hat verschiedene Auswirkungen auf die Gebäudeeigentümer. Hier sind einige wichtige Punkte:

 

  1. Energieeffizienz und Sanierungsmaßnahmen
  2. Umstellung auf erneuerbare Energien – Umstellung auf umweltfreundlichere Alternativen
  3. Netzanbindung – sollte im Ergebnis ein Fernwärmenetz geplant und ausgebaut werden, könnten die Eigentümer anschließen
  4. Wertsteigerung der Immobilie – Investitionen in energieeffiziente Technologien und die Nutzung erneuerbarer Energien können den Wert steigern
  5. Bewusstsein für Klimaschutz – Wärmeplanung trägt zur Sensibilisierung für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung bei

 

Insgesamt kann die kommunale Wärmeplanung sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Gebäudeeigentümer mit sich bringen. Vorteile der Wärmeplanung ist die Planungssicherheit – kommt in meiner Straße voraussichtlich ein Wärmenetz – womit lässt sich in Zukunft sicher und kosteneffizient heizen.

 

Kurz zusammengefast:

 

Wärmepumpen 2

In einigen Bundesländern wurde bereits eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf Gebäudedächern unter bestimmten Voraussetzungen umgesetzt. Nun tritt auch im Freistaat Bayern eine entsprechende Rechtsgrundlage ab dem 01.01.2025 in Kraft – Bayerische Bauordnung Art. 44a Solaranlagen Abs. 2 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-44a).

 

Die Solarpflicht soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix zu erhöhen und damit den Klimaschutz voranzutreiben.

Photovoltaik lässt sich in Bayern und Baden-Württemberg effizienter nutzen als in den nördlicheren Bundesländern. Deshalb ist es nicht überraschend, dass diese beiden Bundesländer führend bei der Einführung einer Solarpflicht sind.

 

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Bayern eine Solarpflicht für Neubauten. Das bedeutet, dass Eigentümer von neuen Wohngebäuden verpflichtet sind, Photovoltaikanlagen zu installieren, um einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken. Diese Regelung soll dazu beitragen, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Klimaziele zu erreichen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Gebäudearten oder wenn die Installation aus technischen Gründen nicht möglich ist. Die Pflichten können ebenfalls entfallen, soweit die Anforderungen der PV-Pflicht sich mit anderen öffentlichen Pflichten (Denkmalschutz, städtebauliche Satzungen usw.) widerspricht.

 

Spätestens seit der Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises, gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), besitzen Neubauten grundsätzlich immer eine gute Energieeffizienzklasse.

 

Wohnungsbau und Dachsanierung:

 

Die PV-Pflicht gilt für Eigentümer von Wohngebäuden, deren Antrag auf Baugenehmigung oder deren vollständige Bauvorlagen ab dem 01.01.2025 eingehen und bei Dachsanierungen, bei denen die Arbeiten ab 01.01.2025 beginnen.

 

Nichtwohngebäude:

 

Die Eigentümer von Nichtwohngebäuden, deren Antrag auf Baugenehmigung oder deren vollständige Bauvorlagen

 

– ab dem 1. März 2023 für Gebäude, die ausschließlich gewerblicher oder industrieller Nutzung zu dienen bestimmt sind, oder

– ab dem 1. Juli 2023 für sonstige Nichtwohngebäude eingehen.

 

Von der Pflicht befreit sind folgende Gebäude:

 

  1. Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 m2,
  2. Wohngebäuden dienende Gebäude oder Gebäudeteile wie Garagen, Carports oder Schuppen,
  1. unterirdische Bauten,
  2. Gewächshäuser,
  3. Traglufthallen und Zelte,
  4. vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Gebäude.

 

Gilt die Solarpflicht auch bei Altbauten?

 

Eine Solarpflicht für Altbauten würde vorschreiben, dass bei Renovierungen und Sanierungen von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, ein bestimmter Anteil der solargeeigneten Dachfläche, mit einer Solaranlage versehen werden muss. Die Regelung gilt zumeist, wenn ein Dach „grundlegend“ saniert wird.

 

Was genau wird als grundlegende Dachsanierung definiert?

 

Eine vollständige Erneuerung der Dacheindeckung mit Ziegeln beim Steildach oder Abdichtung eines Flachdaches wird als grundlegende Dachsanierung bezeichnet. Bauarbeiten, die nur für kurzfristige Schäden wie Sturmschäden oder geringfügige Reparaturen durchgeführt werden, sind ausgeschlossen.

 

Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen haben bei einer Solarpflicht für Bestandsgebäude generell die Option, die Anlage statt auf dem Hausdach in unmittelbarer räumlicher Umgebung, wie etwa im Garten oder auf einem Carport, aufzubauen.

Unabhängige Beratung von Bürgern für Bürger

Die Solarbotschafterinnen und Solarbotschafter im Landkreis Ebersberg sind Bürgerinnen und Bürger, die bereits eigene Anlagen installiert und so schon über Jahre Erfahrungen mit Photovoltaik (PV), Solarthermie und/oder Stromspeichern gesammelt haben. Sie informieren unverbindlich, unabhängig, kostenlos und ehrenamtlich interessierte Mitbürger in Sachen Solarenergie.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier

Solarbotschafter

Die LED – Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung in der Marktgemeinde ist abgeschlossen. Sollten Sie als Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde in der nächsten Zeit noch Anmerkungen zur Nachregulierung der Lampen haben, wenden Sie sich bitte an bauamt@kirchseeon.de.

 

Durch die Umrüstung auf LED verringert sich der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch in der Marktgemeinde Kirchseeon.

 

Zum Vergleich:
195.242 kWh/a vor der Umrüstung
45.444 kWh/a nach der Umrüstung


Außerdem kommt es zu einer Einsparung von 66 t pro Jahr an CO2 Emissionen.

 

Die umweltbeeinträchtigende „Lichtverschmutzung“ ist nach der Umrüstung damit deutlich geringer. Damit kommt die Marktgemeinde den gesteckten Klimazielen ein Stück näher. In den weniger frequentierten Nachtstunden werden die Leuchten automatisch gedimmt.

 

Gute Straßenbeleuchtung hat vielfältige Aspekte zu erfüllen. Sie hat die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erfüllen. Unbestritten ist, dass die Straßenbeleuchtung einen erheblichen Einfluss auf das Wohlbefinden und den Komfort der Anwohner auch in unserer Gemeinde hat. Mit zunehmender Verkehrsstärke erhöht sich die Kollisionsgefahr.

 

Wird der Raum auf und neben der Straße zudem von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern wie Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern genutzt, ist die Gefährdung noch deutlich höher, da große Unterschiede in Geschwindigkeit, Objektgröße und Erkennbarkeit vorliegen. Ein weiterer Parameter ist die Übersichtlichkeit der Straße, die stark abhängig ist vom Straßenverlauf, Ausbau und den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. Alle diese Faktoren müssen bei der Festlegung des Beleuchtungsniveaus berücksichtigt werden.

 

LED Umrüstung

Klimaschutz Karte

Allgemeine Fragen zur LED-Technik

Wie wird die Helligkeit/Effizienz einer LED gemessen?

Die Helligkeit einer Leuchte wird in Lichtstärke bzw. Leuchtkraft gemessen. Diese richtet sich wiederum nach der Anzahl, der Qualität und der Bestromung der Dioden sowie nach dem Abstrahlwinkel des Strahlers. Leuchten, die einen hohen Abstrahlwinkel besitzen, beleuchten zwar eine größere Fläche, wirken aber weniger hell als Leuchten mit gleicher Leistung, aber geringerem Abstrahlwinkel.

Die Effizienz einer Leuchtdiode wird mit Lumen pro Watt angegeben und gibt somit an, mit welcher Stromleistung [W] welcher Lichtstrom [lm] erzeugt wird. Letztendlich geht es bei diesem Wert um die Lichtausbeute. Sie errechnet sich aus dem Lichtstrom, der von der Leuchte abgegeben wird, und ihrer Leistung (Watt). Je mehr Lichtstrom pro Leistung ein Leuchtmittel besitzt, desto höher ist seine Lichtausbeute. Die moderne weiße LED erzielt im Vergleich zu allen anderen handelsüblichen Leuchtmitteln die größte Lichtausbeute.

Lumen und Watt

Lumen ist die Einheit des Lichtstroms und gibt die Gesamtmenge des Lichts an, welches von der Lichtquelle emittiert wird. Die Wattleistung steht stellvertretend für die Stromaufnahmeleistung und somit für den Energieverbrauch einer Lampe/Leuchte. Da die LED-Beleuchtung immer energieeffizienter wird, wird die Wattzahl in den letzten Jahren bei steigender Lumenzahl immer geringer.

Welche Lichtfarben sind bei LEDs erhältlich und welche Lichtfarbe kommt im Rahmen der Umrüstung der Straßenbeleuchtung zum Einsatz?

LEDs sind in sehr vielen unterschiedlichen Lichtfarben erhältlich. Man unterscheidet grob in warmweiß (bis 3.300 Kelvin), neutralweiß (3.300 bis 4.500 Kelvin) und tageslichtweiß, umgangssprachlich auch als kaltweiß bezeichnet (über 5.000 Kelvin). In jüngerer Zeit werden auch sogenannte Amber-(Bernstein)-LEDs (bis ca. 2.000 K) vermarktet. Diese kommen vorzugsweise in Spezialanwendungen wie Zebrastreifenbeleuchtungen o.ä. zum Einsatz. Amber-LEDs sind ca. 20-30% weniger effizient als neutralweiße LEDs, weswegen ihr Einsatz in der Straßenbeleuchtung grundsätzlich zu hinterfragen ist.

Grundsätzlich gilt: Je höher der Kelvin-Wert, desto höher ist der Blauanteil des erzeugten Lichtspektrums und desto kühler wirkt das Licht, desto effizienter ist jedoch die Leuchte (siehe auch „Lumen und Watt“). Je niedriger der Kelvin-Wert ist, desto höher ist der Rotanteil des erzeugten Lichtspektrums und somit wirkt das Licht wärmer. Oft ist die Farbwiedergabe ebenfalls besser.

Zum Vergleich: Eine Glühbirne hat einen Kelvinwert von 2.700. Eine Halogenlampe hat einen Kelvinwert von zwischen 2.700 und 3.200. Eine neutralweiße Standardleuchtstofflampe hat einen Kelvinwert von 4.000.

Für die Marktgemeinde Kirchseeon wurden warmweiße Leuchten ausgewählt (2.700 K), da hierdurch die Faktoren der Verkehrssicherheit, einer möglichst effizienten und naturschonender Beleuchtung Rechnung getragen wird.

Warum auf LED-Technik setzen, welche Vorteile bringt das?

Ein Vorteil ist der sehr geringe Stromverbrauch und die lange Lebensdauer. Des Weiteren sind LED-Leuchtmittel viel robuster gegen Stöße und Erschütterungen. Sie sind flexibel einsetzbar und das Licht erreicht im Vergleich zu Energiesparlampen eine deutlich höhere Qualität und sofort nach dem Einschalten die maximale Helligkeit. LED-Leuchtmittel und -Leuchten sind zudem hervorragend dafür geeignet gedimmt betrieben zu werden, wodurch man in der Verwendung einen höheren Grad an Flexibilität erreicht. Zudem ist die Umwelt beeinträchtigende „Lichtverschmutzung“ deutlich geringer.

Warum benötigt man für eine LED-Leuchte immer ein Netzgerät?

LED-Leuchten benötigen meist ein Netzteil, das sie mit Konstantstrom versorgt.
Der Strom wird exakt ermittelt und vom Netzteil bereitgestellt.
Mit einem Netzteil können auch mehrere LEDs versorgt werden. Hierzu müssen
Netzteil und die Anzahl der Leuchten sowie die Verschaltung aufeinander abgestimmt sein.

Wird es mit der LED-Umrüstung nicht zu hell?

Der Gesamtlichtstrom der neuen LED-Leuchten wird in etwa genauso hoch wie der Gesamtlichtstrom des Neuzustands der aktuell verwendeten Leuchten sein, sodass die LED-Leuchten nicht deutlich heller leuchten werden.

Geben LEDs UV- und IR- Strahlung ab?

Das Lichtspektrum der LEDs liegt nahezu ausschließlich im sichtbaren Bereich. Sie geben somit nahezu gar keine ultraviolette oder auch nur sehr wenig infrarote Strahlung (Wärme) ab. Dadurch kommt es unter LED-Licht zu deutlich weniger Materialveränderungen (z.B. Alterung, Farbveränderungen etc.). Genau aus diesem Grund werden die schonenden LED-Leuchten besonders häufig in Museen, Archiven und Bibliotheken eingesetzt, da sie nahezu keine UV- und IR-Strahlung aussenden.

Erreichen LEDs die Lichtqualität von Glühbirnen oder Halogen-Strahlern?

Standard-LEDs sind in der Lage, 90% des Farbwiedergabeindexes wiederzugeben, klassische Glühlampen konnten bis zu 100% leisten. Es gibt allerdings spezielle LED-Tageslichtlampen, die das Lichtspektrum von Glühlampen nahezu erreichen. Da die Farbwiedergabe der LED-Leuchten im Vergleich zu alten Leuchtstoffröhren, und Natriumdampftechnik bei LED-Leuchten jedoch deutlich besser ist, werden in der Straßenbeleuchtung Systeme mit einer Farbwiedergabe zwischen 70 und 80% eingesetzt. Grundsätzlich gilt: Je besser die Farbwiedergabe, desto niedriger die Effizienz von LED-Systemen, weswegen üblicherweise nicht die höchstmögliche Farbwiedergabe zum Einsatz kommt.

Wo liegt der Unterschied zwischen LEDs und Kompaktleuchtstofflampen?

Im Gegensatz zu Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) brauchen LED-Lampen keine mit Gas gefüllte Leuchtstoffröhre. Somit ist eine Kompaktleuchtstofflampe im Gegensatz zur LED-Lampe umweltschädlicher, da sie giftiges Quecksilber enthält, welches beim Zerbrechen der Lampe entweicht.

Ebenso hat die Energiesparlampe einen hohen Einschaltstrom in der Startphase und benötigt eine gewisse Zeit bis die volle Helligkeit erreicht wird. Energiesparlampen sind bauartbedingt im Formfaktor stark eingeschränkt. LEDs können in nahezu allen Formen gefertigt werden und sind somit sehr gut an den Einsatzzweck anpassbar. Das LED-Leuchtmittel ist auch bezüglich der Leuchtdauer der Energiesparlampe deutlich überlegen.

Gibt es bei LEDs eine Einschaltverzögerung?

LEDs sind elektronische Halbleiterbauteile. Je nach eingesetzten Komponenten stellen LEDs sofort oder nach einer extrem kurzen Zeit ihr komplettes Licht zur Verfügung. Im Vergleich zu vielen konventionellen Leuchten ist die Einschaltverzögerung von LEDs kaum wahrnehmbar. Das Licht steht also nach dem Einschalten direkt, mit 100-prozentiger Leistung zur Verfügung. Hier unterscheidet sich die neue Straßenbeleuchtung deutlich von den alten Systemen.

Warum sind die Leuchten mit LED-Technik teurer als andere Leuchten?

Leuchten mit LED-Technik sind teurer als z. B. die herkömmlichen Glühlampen, da sie über mehr hochtechnische Bauteile, wie z.B. ein elektronisches Vorschaltgerät, verfügen und somit deren Herstellung kostenaufwändiger ist.

Wie werden LED-Platinen und Vorschaltgeräte entsorgt?

LED-Lampen, -Leuchten und Vorschaltgeräte gelten als gewöhnlicher Elektroschrott und werden wie elektronische Geräte im Wertstoffkreislauf entsorgt. Im Gegensatz zu Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren, enthalten LED-Leuchten keine deklarationspflichtigen Gift- und Problemstoffe, die im Sondermüll entsorgt werden müssten.

 

Fragen zur Straßenbeleuchtung

Warum gibt es eine Straßenbeleuchtung?

Die Pflicht zur Beleuchtung innerhalb geschlossener Bebauungen in bayerischen Kommunen leitet sich im Wesentlichen aus Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) ab. Demnach haben die Städte und Gemeinden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten. Eine Beleuchtung hat somit grundsätzlich zu erfolgen, wobei das Beleuchtungsniveau der Straßenkategorie und der Sehaufgabe entsprechend anzupassen ist.

Was ist der Unterschied zwischen einer Leuchte und einer Lampe?

Eine Leuchte besteht aus einem Gehäuse, dem Vorschaltgerät und dem Leuchtmittel. Der gesamte Kopf einer Straßenlaterne wird somit als Leuchte bezeichnet. Das Leuchtmittel erzeugt innerhalb einer Leuchte das Licht und wird als Lampe bezeichnet. Allgebrauchsleuchtmittel (z.B. als Ersatz für konventionelle Glühbirnen) werden somit als Lampen bezeichnet und kommen in Leuchten als eigentliche Lichtquelle zum Einsatz.

Wie lange können die neuen Leuchtensysteme betrieben werden?

Zur Vorhersage der Betriebsdauer und als Garantieangabe wird von Herstellern angegeben, wie lange eine LED-Leuchte betrieben werden kann. Diese Angabe wird in Abhängigkeit von der Bestromung der LED-Module, sowie in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur gemacht.

Die Straßenbeleuchtung ist pro Jahr zwischen 4.000 und 4.100 Stunden in Betrieb. Es wird davon ausgegangen, dass die verbauten LEDs selbst über 20 Jahre betriebsbereit sein werden. Die Vorschaltgeräte werden im Regelfall nach ca. 15 Jahren gewechselt. Die Leuchte an sich sollte somit bei einmaligem Wechsel von LEDs und Vorschaltgeräten über 30 Jahre in Betrieb bleiben. Die lange Lebensdauer spiegelt sich auch in den, von den Herstellern übernommenen Garantien auf die Leuchtensysteme wider. Die Garantiezeit für Leuchten beträgt üblicherweise 10 Jahre.

Welche Leuchten-Typen werden im Rahmen der Umrüstung eingesetzt?

Ein großer Teil der Straßenbeleuchtungsbrennstellen wird mit technischen Leuchten umgerüstet. Diese Leuchten bringen das Licht gezielt in den Bereich, in den es soll – auf die Straßen und Gehwege – und bieten eine Vielzahl an möglichen Abstrahlcharakteristiken, die eine genaue Anpassung des Lichtbilds auf die jeweilige Straßensituation ermöglichen. Sie erzeugen zudem nur einen extrem geringen Streulichtanteil und minimieren somit die Lichtverschmutzung.

Ca. 118 Leuchten erhalten moderne Zylinder-Leuchten. Die Zylinder-Leuchten werden eingesetzt, um in Bereichen mit großen Abständen zwischen den Straßenbeleuchtungsbrennstellen und niedrigen Lichtmasthöhen eine möglichst gute Beleuchtungssituation zu schaffen. Denn bei großen Abständen zwischen den Lichtpunkten und niedrigen Masthöhen ist es physikalisch weder mit technischen noch mit dekorativen Leuchten möglich zwischen den Leuchten einen Überschneidungsbereich der Lichtkegel zu generieren, daher ist in solchen Situationen die Sichtbarkeit des Lichtpunkts bereits aus der Ferne von Bedeutung für die subjektive Wahrnehmung des Beleuchtungsniveaus und zur Orientierung. Diese Sichtbarkeit auch aus größeren Entfernungen ist bei technischen Leuchten aufgrund ihrer Bauform üblicherweise nicht gegeben.

Sind LEDs empfindlich gegenüber Vibrationen oder Erschütterungen?

Nein, aufgrund ihres Aufbaus ohne bewegliche (Verschleiß-)Teile, Glühdrähte oder freistehende Elektroden, sind LED-Leuchtmittel extrem robust gegenüber Einwirkungen von außen. Gerade in der Straßenbeleuchtung sind LED-Systeme ständigen Schwingungen und Erschütterungen ausgesetzt. Maste schwingen sich durch den Wind auf, oder werden durch externe Einflüsse erschüttert (z.B. Schwerlastverkehr). LED-Leuchten sind wesentlich erschütterungsfester als alte, konventionelle Leuchtensysteme, die bei starker Erschütterung im Betrieb kurzfristig erlöschen oder sogar vollständig ausfallen konnten.

Welche Faktoren beeinflussen die Lebensdauer von LED‑Straßenleuchten?

LEDs haben bei guten Betriebsbedingungen eine hohe Lebensdauer von 50.000 bis 150.000 Betriebsstunden. Jedoch hängt dies von der Umgebungstemperatur ab, in welchen die Lichtsysteme betrieben werden. Grundsätzlich gilt, je wärmer eine LED im Betrieb wird, desto schneller verliert sie an Lichtleistung, weswegen sie früher getauscht werden muss. Ebenso führt eine höhere Bestromung von LEDs zu einer höheren Betriebstemperatur und somit auch zu einer früheren Mortalität.

Hersteller geben die Lebensdauer der LEDs auf den Produkten konkret an. Ein Beispiel für eine Lebensdauerangabe ist:

„Lebensdauer = 100.000 h < 25°“

Dies bedeutet zum Beispiel, dass eine Lebensdauer von 100.000 h gewährleistet wird, sofern die Umgebungstemperatur niemals 25° C überschreitet.

Sind die neuen LED-Leuchten insektenfreundlich?

Ja! Grund für die „insektenabschreckende Wirkung“ der LED-Leuchten ist das erzeugte Lichtspektrum. Das Facettenauge der Insekten reagiert empfindlich auf ultraviolette Strahlung (UV) und kürzere Wellenlängen im Violett-, Blau und Grünbereich. Insekten erkennen somit Licht mit hohen Blau- und Ultraviolett-Anteilen besonders gut und werden deswegen hiervon besonders stark angezogen. Zum Schutz der Insekten werden deshalb nur noch warmweiße LED-Leuchten eingesetzt, die besonders insektenfreundlich sind.

Hinzu kommt der Einsatz möglichst vieler technischer Leuchten, die einen besonders genau auf die Straßensituation zugeschnittenen Abstrahlwinkel aufweisen. Diese Leuchten erzeugen nur einen extrem geringen Streulichtanteil, der vor allem für die sogenannte „Fernanlockwirkung“ von Insekten eine große Rolle spielt.

Der dritte Faktor hinsichtlich der Insektenfreundlichkeit ist der Einsatz vollständig geschlossener Leuchtensysteme. „Insektengräber“ in Leuchten haben sich in der Vergangenheit oft auch durch eine wenig durchdachte Leuchtenkonstruktion ergeben. Spalten und Lüftungsöffnungen, die auf Grund des hohen Wärmeanfalls teils notwendig waren, wurden zum Einfallstor für Insekten, welche die Leuchten nicht mehr verlassen konnten und auf Grund der Hitze oft innerhalb der Leuchten verendeten. LED-Leuchten entwickeln zudem keine Innen- oder Gehäusetemperaturen, die zu einer Schädigung von Mensch oder Tier führen können.

Kurz gesagt: Es ist davon auszugehen, dass die neuen Leuchten und Lichtsysteme deutlich weniger Insekten anlocken und deutlich weniger Insekten töten als die alte Technik.

  • Hat das LED-Licht in der Straßenbeleuchtung einen negativen Einfluss auf den Schlafrhythmus der Anwohner?

Der Einfluss von Licht auf den menschlichen Schlaf wurde in zahlreichen Studien untersucht. Im Wesentlichen kommt es darauf an, während der Tiefschlafphasen grundsätzlich möglichst wenig Licht ausgesetzt zu sein. Hier hat die Straßenbeleuchtung immer dann einen Einfluss, wenn zu viel direkte Einstrahlung oder zu viel Streulicht direkt in den Schlafraum eindringt. Dies war vor allem bei der früheren Technik auf Grund der Leuchtenkonstruktion nicht auszuschließen. Neue, technische LED-Leuchten lenken den Lichtstrom sehr zielgenau auf die zu beleuchtenden Flächen (z.B. Straßen, Plätze und Fußwege) und weisen nur einen sehr geringen Streulichtanteil auf. Eine direkte Einstrahlung in Anwohnerfenster kann durch gute Lichtplanung somit nahezu ausgeschlossen werden.

Ein weiterer Einflussfaktor ist die Zusammenstellung des Lichtspektrums der Leuchte. Weißes Licht besteht physikalisch aus einem Spektrum (einer Verteilungsfunktion) aller sichtbaren Farben (Wellenlängen). Dabei hat der kurzwellige, blaue Anteil, des Spektrums ggf. zusätzliche Auswirkung auf das Schlafverhalten des Menschen. Zahlreiche Studien belegen, dass ein hoher Blauanteil im weißen Lichtspektrum von Kunstlicht in den Abendstunden zur Verminderung der Ausschüttung des Schlafhormons (Melatonin) im Gehirn führt. Vor dem Schlafengehen sollten Menschen also nicht zu viel blauem Licht ausgesetzt werden. Aus diesem Grund haben Hersteller von Smartphones die Funktion des sogenannten Blaufilters eingeführt, der in den Abendstunden den blauen Lichtanteil des Handy-Displays deutlich reduziert. Unter anderem zum Schutz der Bürger hat sich die Marktgemeinde Kirchseeon dazu entschieden nahezu flächendeckend warmweiße LEDs zu verwenden, die einen besonders niedrigen Blauanteil im Lichtspektrum aufweisen.

Ein weiteres Novum zum Schutz von Anwohnern und Nacht ist die flächendeckende Einführung einer Dimmung in der Spätnacht. Alle Leuchten (ausgenommen Anbauleuchten) werden zwischen 22.00 und 5.00 Uhr um 50% der Leistung gedimmt, was wiederum zu weniger Lichteinstrahlung in die Anliegerhäuser führt.

Billige LED-Leuchtmittel aus Onlineshops flimmern teils sehr stark. Wird Flimmern bei der Sanierung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt?

Das Lichtflimmern (engl. flicker) beschreibt den Wechselanteil des emittierten Lichts eines elektrisch betriebenen Leuchtmittels, der durch den Wechselanteil des elektrischen Stroms verursacht wird, der durch das Leuchtelement des Leuchtmittels fließt. Je höher der Wechselanteil, desto weniger gut für die Wahrnehmung durch den Betrachter.

Konventionelle Glühlampen besaßen eine thermische Trägheit, wodurch die Frequenz der Stromnetzversorgung nur in so beschränktem Maß durch das Leuchtmittel wiedergegeben wurde, dass es durch das menschliche Auge nicht wahrnehmbar war.

Lichtflimmern ist bei günstigen LED-Leuchtmitteln (meist aus besonders günstiger Produktion im Onlineversand) oft ein tatsächliches Problem, da LEDs im Gegensatz zu Glühlampen die Taktung der durch das Vorschaltgerät weitergegebenen Netzfrequenz (getakteter Gleichstrom) direkt wiedergeben.

Im Gegensatz zum Nachglüheffekt eines Wolframfadens einer Glühlampe geben LEDs die kurzzeitigen Spannungsunterbrechungen im Nulldurchgang der Wechselstromwelle wesentlich direkter wieder als klassische Leuchtmittel. Bei billigen Vorschaltgeräten, die lediglich mit einfachen Diodenschaltungen arbeiten, geht die LED also pro Sekunde genau 100-mal an und 100-mal kurz wieder aus. Diese Frequenz (100 Hz bzw. 0,1 kHz) ist vom menschlichen Auge deutlich wahrnehmbar. Erst Frequenzen von über 30 kHz sind vom menschlichen Auge nicht mehr wahrnehmbar.

Verstärkt wird dieser Effekt zusätzlich durch die Dimmung der Leuchten und Leuchtmittel, da bei der sogenannten Pulsweitenmodulation die Abschaltdauern verlängert werden, um das Licht für das menschliche Auge „dunkler“ wirken zu lassen.

Wahrnehmbares Flimmern führt nachweislich zu einer schnelleren Ermüdung der Augen, sowie bei einigen Personen zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. Auch schnell bewegte Gegenstände können nicht mehr so gut wahrgenommen werden. Aus diesem Grund wird der Flimmereffekt durch die sogenannte Flicker-Ratio in Prozent oder durch den sogenannten Kompaktflimmergrad (CFD) auf Leuchten angegeben. Leuchten mit sehr niedrigem Flimmeranteil und gutem CFD können nur durch den Einsatz von hochwertigen Vorschaltgeräten gebaut werden. Die notwendige Technik kostet jedoch Geld, weswegen in preiswerten Endkundenprodukten oft darauf verzichtet wird.

Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Anwohner kommen in den in Kirchseeon eingesetzten neuen Straßenbeleuchtungssystemen ausschließlich Vorschaltgeräte zum Einsatz, die das Prädikat „flickerfrei“ (Flimmeranteil kleiner 1%) tragen, also lediglich ein Flimmern im nicht wahrnehmbaren Bereich aufweisen.

Die neue Beleuchtung strahlt in meinen Vorgarten, ist zu dunkel oder zu hell. Kann das geändert werden?

Die Lichtverteilung der neuen LED-Leuchten wird auf die Straßensituation, aber auch auf die Masthöhen und Straßengeometrien, sowie auf die Lage angrenzender Gebäude abgestimmt. Ein Team aus auf Straßenbeleuchtung spezialisierten Licht- und Fachplanern optimiert das neue Beleuchtungssystem hinsichtlich der Effizienz und der maximalen Beleuchtungsqualität. Die Planung erfolgt im Wesentlichen am Schreibtisch auf Basis von Planungsdaten wie Karten, Luftbildern und Videobefahrungen. Natürlich werden durch eine gute Ausführungsplanung 95% der ausgelieferten Leuchten mit einer für den Beleuchtungsstandort korrekten Gesamtkonfiguration montiert. Dennoch weichen die Realität und die ausführungstechnische Praxis von der planerischen Theorie in einzelnen Fällen ab. Bisweilen stehen Leuchten im Katasterwerk nicht immer genau dort, wo sie in der Realität aufgestellt wurden. Auch Fehler bei der Montage sind nicht immer gänzlich ausgeschlossen. In Kirchseeon kommt eine Vielzahl unterschiedlicher Leuchtenkonfigurationen zum Einsatz.

Häufige Montagefehler sind das Vertauschen von Leuchten unterschiedlicher optischer Systeme gleicher Leistung, sowie die fehlerhafte Justage der neuen Leuchten am Mast. Diese Fehler sollten im Rahmen der etwa zweiwöchentlichen Bauüberwachung und -besprechungen gefunden und kurzfristig beseitigt werden.

Sollten Sie Ausfälle oder Auffälligkeiten in der neuen Straßenbeleuchtung feststellen, die nicht innerhalb der ersten Betriebstage automatisch behoben werden, melden Sie dies bitte über das Formular der Schadensmeldung online auf der Website des Marktes Kirchseeon.

Kommt es während der Umrüstung zu Nächten, in denen die Straßenbeleuchtung abgeschaltet bleibt?

Es sollte während der Umrüstung zu keinerlei Betriebsunterbrechungen der Straßenbeleuchtung kommen. Natürlich ist es möglich, dass während der Umrüstung weitere Probleme wie z.B. defekte Kabel gefunden werden, welche selbstverständlich schnellstmöglich gelöst werden. In solchen Einzelfällen kann es zu straßenzugsweisen Ausfällen kommen. Im Regelfall kann eine Umrüstung jedoch ohne jegliche Betriebsunterbrechung durchgeführt werden.

Strahlt die Straßenbeleuchtung die ganze Nacht?

Ja, die Straßenbeleuchtung bleibt aufgrund gesetzl. Vorgaben die ganze Nacht eingeschaltet. Darüber hinaus soll das eingeschaltete Licht das subjektive Sicherheitsempfinden erhöhen. In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr dimmen wir allerdings die Straßenbeleuchtung um 50%. Es bleibt in jedem Fall ausreichend Licht vorhanden.

Ich habe weitere Fragen!

Kein Problem! Wenden Sie sich bitte über das Formular der Schadensmeldung online auf der Website des Marktes Kirchseeon oder direkt telefonisch an das Bauamt der Marktgemeinde Kirchseeon.

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www.energievision-franken.de

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Flutlicht

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von Ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Der Markt Kirchseeon hat im Herbst 2021 den Austausch der Flutlichtanlage am ATSV-Sportplatz mit hocheffizienter LED – Technik durchgeführt.

 

Beteiligte Partner:

Bauherr: Markt Kirchseeon, Rathausstr. 1, 85614 Kirchseeon

Planer: IVM Ingenieurbüro Versorgungstechnik,  Heinrich-Vogl-Str. 31, 85560 Ebersberg

Ausführung: Hörmann Kommunikation und Netze GmbH, Hauptstr. 45-47, 85614 Kirchseeon

Förderkennzeichen: 67K15591

Daten der Energieeinsparung:

Energieeinsparung 62,7%

Schadstoff Einsparung ca. 9,1 t/a

Daten der Förderung:

Voraussichtliche förderfähige Kosten: 36.040,00 €

Zuwendung 35 %: 12.614,00 €

Anteil der Gemeinde Kirchseeon: 23.426,00 €

 

Daten der Förderung:

Anerkannte Förderfähige Kosten: 29.410,73 €
Zuwendung 35 %: 10,293,76 €

Die Energieagentur Ebersberg-München ist die Kompetenzstelle der beiden Landkreise Ebersberg und München für alle Energiefragen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen Unternehmen und Kommunen, Bürgerinnen und Bürger bei allen Klimaschutzmaßnahmen und zeigen Chancen und Potenziale der Energiewende auf. Das Team der gemeinnützigen GmbH arbeitet für Sie als unabhängiger Dienstleister innerhalb eines Netzwerkes lokaler Mitstreiter*innen und Unterstützer*innen.

Gemeinsam aktiv für die Energiewende – entdecken Sie alle Angebote, aktuellen Informationen und Termine auf www.energieagentur-ebe-m.de

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