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Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde – Was ist das? Wie ist der Stand?
In der Gemeinde Kirchseeon wird die „Kommunale Wärmeplanung“ durchgeführt. In der Sitzung des Marktgemeinderates am 09.12.24 wird im öffentlichen Teil der aktuelle Bearbeitungsstand vorgestellt.
Auf unserer Internetseite können Sie erste Informationen zu dem Thema – Was ist kommunale Wärmeplanung lesen. Gerne können Sie sich auch im Bauamt erkundigen.
Hintergründe zur kommunalen Wärmeplanung in der Marktgemeinde Kirchseeon – Was ist kommunale Wärmeplanung?
Basis für die Kommunale Wärmeplanung in unserer Gemeinde sind die nationalen Klimaschutzziele, welche besagen bis 2045 klimaneutral zu werden in allen Sektoren – Bayern sogar bis 2040.
Die kommunale Wärmeplanung soll eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende in Kirchseeon sein. Die Wärmeversorgung soll nachhaltig und effizient auch in Kirchseeon gestaltet werden. Sie soll Klarheit für die Bürger geben.
Aus diesem Grund verfolgen wir folgende Ziele mit der Wärmeplanung:

Wie ist der Ablauf der kommunalen Wärmeplanung:
Welche Auswirkungen hat die kommunale Wärmeplanung für die Gebäudeeigentümer in unserer Gemeinde?
Die Wärmeplanung hat verschiedene Auswirkungen auf die Gebäudeeigentümer. Hier sind einige wichtige Punkte:
Insgesamt kann die kommunale Wärmeplanung sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Gebäudeeigentümer mit sich bringen. Vorteile der Wärmeplanung ist die Planungssicherheit – kommt in meiner Straße voraussichtlich ein Wärmenetz – womit lässt sich in Zukunft sicher und kosteneffizient heizen.
Kurz zusammengefast:

Am 03.04.2023 hat der Marktgemeinderat den Beschluss gefasst, sich auf den Weg zur fahrradfreundlichen Kommune zu machen. Ein entsprechender Antrag wurde durch die Verwaltung gestellt. Am 04.06.2024 fand die Vorbereisung gemeinsam mit ADFC, AGFK, Vertretern vom Ministerium, Verwaltung und AK Fahrrad statt.
Viele schon laufende, geplante und umgesetzte Maßnahmen wurden gezeigt. Am Ende stand fest – Kirchseeon wird als vorläufiges Mitglied in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK) aufgenommen. Die feierliche Aufnahme durch Staatsminister Bernreiter und Landrat Niedergesäß findet am 23. Januar 2025 in München statt.
Ein wichtiger Bestandteil in den nächsten vier Jahren bis zur endgültigen Aufnahme ist die Erstellung eines Radwegekonzeptes und die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen.
Dieses Radwegekonzept soll mehrere zentrale Aspekte berücksichtigen, um die Nutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel zu fördern und die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten.
Hier sind einige wichtige Punkte, die wir in unser Konzept aufnehmen werden:
Analyse der bestehenden Infrastruktur: Erfassung der aktuellen Radwege, deren Zustand und Nutzung.
Umfragen oder Workshops mit Bürgern, um herauszufinden, wo Bedarf an neuen Radwegen besteht.
Verbindung wichtiger Ziele: Planung von Radwegen, die Schulen, Arbeitsplätze, Einkaufszentren und Freizeitmöglichkeiten miteinander verbinden.
Sichere Routen: Entwicklung von Routen, die möglichst wenig durch stark befahrene Straßen führen.
Beleuchtung: Ausreichende Beleuchtung an Radwegen zur Erhöhung der Sicherheit in den Abendstunden.
Markierungen und Beschilderung: Klare Markierungen für Radwege sowie informative Beschilderungen zur Orientierung.
Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Schaffung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Bahnhöfen und Haltestellen.
Öffentlichkeitsarbeit: Kampagnen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Vorteile des Radfahrens.
Events und Aktionen: Organisation von Fahrradaktionen oder Wettbewerben zur Förderung des Radfahrens.
Regelmäßige Inspektionen: Sicherstellen, dass die Radwege in gutem Zustand sind und schnell repariert werden.
Budgetplanung: Festlegung eines Budgets für den Bau und die Instandhaltung von Radwegen.
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen: Kooperation mit regionalen Behörden oder NGOs zur Finanzierung und Umsetzung.
Das Monitoring eines Radwegekonzepts ist entscheidend, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen, den Fortschritt zu dokumentieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die in ein Monitoring-System für ein Radwegekonzept integriert werden sollten:
Messbare Ziele festlegen: Definieren Sie klare, messbare Ziele für das Radwegekonzept, wie z.B. die Erhöhung der Fahrradnutzung um einen bestimmten Prozentsatz oder die Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer.
Zählungen von Radfahrern: Regelmäßige Zählungen an verschiedenen Punkten im Radwegenetz, um die Nutzung zu quantifizieren.
Befragungen: Durchführung von Umfragen unter Radfahrern zur Zufriedenheit mit der Infrastruktur und zur Identifizierung von Verbesserungsbedarf.
Unfallstatistiken: Analyse von Unfallberichten, um Sicherheitsprobleme zu identifizieren.
Trendanalysen: Auswertung der gesammelten Daten über einen bestimmten Zeitraum, um Trends in der Nutzung und Sicherheit zu erkennen.
Vergleich mit Zielvorgaben: Überprüfung, ob die definierten Ziele erreicht wurden und wo es Abweichungen gibt.
Regelmäßige Berichte: Erstellung von jährlichen oder halbjährlichen Berichten über den Stand des Radwegekonzepts, einschließlich Fortschritten und Herausforderungen.
Öffentliche Präsentation: Vorstellung der Ergebnisse in öffentlichen Sitzungen oder durch Informationsveranstaltungen, um Transparenz zu schaffen.
Bürgerbeteiligung: Einrichtung von Plattformen (z.B. Online-Umfragen oder Bürgerbefragungen), um Feedback von Bürgern und Radfahrern zu sammeln.
Zusammenarbeit mit lokalen Gruppen: Kooperation mit Fahrradverbänden oder anderen Interessengruppen zur Einholung von Meinungen und Vorschlägen.
Evaluierung der Maßnahmen: Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen und gegebenenfalls Anpassung des Konzepts basierend auf den gesammelten Daten und dem Feedback.
Die LED – Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung in der Marktgemeinde ist abgeschlossen. Sollten Sie als Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde in der nächsten Zeit noch Anmerkungen zur Nachregulierung der Lampen haben, wenden Sie sich bitte an bauamt@kirchseeon.de.
Durch die Umrüstung auf LED verringert sich der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch in der Marktgemeinde Kirchseeon.
Zum Vergleich:
195.242 kWh/a vor der Umrüstung
45.444 kWh/a nach der Umrüstung
Außerdem kommt es zu einer Einsparung von 66 t pro Jahr an CO2 Emissionen.
Die umweltbeeinträchtigende „Lichtverschmutzung“ ist nach der Umrüstung damit deutlich geringer. Damit kommt die Marktgemeinde den gesteckten Klimazielen ein Stück näher. In den weniger frequentierten Nachtstunden werden die Leuchten automatisch gedimmt.
Gute Straßenbeleuchtung hat vielfältige Aspekte zu erfüllen. Sie hat die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erfüllen. Unbestritten ist, dass die Straßenbeleuchtung einen erheblichen Einfluss auf das Wohlbefinden und den Komfort der Anwohner auch in unserer Gemeinde hat. Mit zunehmender Verkehrsstärke erhöht sich die Kollisionsgefahr.
Wird der Raum auf und neben der Straße zudem von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern wie Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern genutzt, ist die Gefährdung noch deutlich höher, da große Unterschiede in Geschwindigkeit, Objektgröße und Erkennbarkeit vorliegen. Ein weiterer Parameter ist die Übersichtlichkeit der Straße, die stark abhängig ist vom Straßenverlauf, Ausbau und den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. Alle diese Faktoren müssen bei der Festlegung des Beleuchtungsniveaus berücksichtigt werden.


In einigen Bundesländern wurde bereits eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf Gebäudedächern unter bestimmten Voraussetzungen umgesetzt. Nun tritt auch im Freistaat Bayern eine entsprechende Rechtsgrundlage ab dem 01.01.2025 in Kraft – Bayerische Bauordnung Art. 44a Solaranlagen Abs. 2 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-44a).
Die Solarpflicht soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix zu erhöhen und damit den Klimaschutz voranzutreiben.
Photovoltaik lässt sich in Bayern und Baden-Württemberg effizienter nutzen als in den nördlicheren Bundesländern. Deshalb ist es nicht überraschend, dass diese beiden Bundesländer führend bei der Einführung einer Solarpflicht sind.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Bayern eine Solarpflicht für Neubauten. Das bedeutet, dass Eigentümer von neuen Wohngebäuden verpflichtet sind, Photovoltaikanlagen zu installieren, um einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken. Diese Regelung soll dazu beitragen, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Klimaziele zu erreichen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Gebäudearten oder wenn die Installation aus technischen Gründen nicht möglich ist. Die Pflichten können ebenfalls entfallen, soweit die Anforderungen der PV-Pflicht sich mit anderen öffentlichen Pflichten (Denkmalschutz, städtebauliche Satzungen usw.) widerspricht.
Spätestens seit der Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises, gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), besitzen Neubauten grundsätzlich immer eine gute Energieeffizienzklasse.
Wohnungsbau und Dachsanierung:
Die PV-Pflicht gilt für Eigentümer von Wohngebäuden, deren Antrag auf Baugenehmigung oder deren vollständige Bauvorlagen ab dem 01.01.2025 eingehen und bei Dachsanierungen, bei denen die Arbeiten ab 01.01.2025 beginnen.
Nichtwohngebäude:
Die Eigentümer von Nichtwohngebäuden, deren Antrag auf Baugenehmigung oder deren vollständige Bauvorlagen
– ab dem 1. März 2023 für Gebäude, die ausschließlich gewerblicher oder industrieller Nutzung zu dienen bestimmt sind, oder
– ab dem 1. Juli 2023 für sonstige Nichtwohngebäude eingehen.
Von der Pflicht befreit sind folgende Gebäude:
Gilt die Solarpflicht auch bei Altbauten?
Eine Solarpflicht für Altbauten würde vorschreiben, dass bei Renovierungen und Sanierungen von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, ein bestimmter Anteil der solargeeigneten Dachfläche, mit einer Solaranlage versehen werden muss. Die Regelung gilt zumeist, wenn ein Dach „grundlegend“ saniert wird.
Was genau wird als grundlegende Dachsanierung definiert?
Eine vollständige Erneuerung der Dacheindeckung mit Ziegeln beim Steildach oder Abdichtung eines Flachdaches wird als grundlegende Dachsanierung bezeichnet. Bauarbeiten, die nur für kurzfristige Schäden wie Sturmschäden oder geringfügige Reparaturen durchgeführt werden, sind ausgeschlossen.
Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen haben bei einer Solarpflicht für Bestandsgebäude generell die Option, die Anlage statt auf dem Hausdach in unmittelbarer räumlicher Umgebung, wie etwa im Garten oder auf einem Carport, aufzubauen.
Was ist Starkregen? Was kann ich als Privatperson tun? Was kann die Kommune tun?
Warum tritt Hochwasser immer wieder in unserem Bereich auf? Wie groß ist das Einzugsgebiet für das Kirchseeoner Moos?
Mit diesen und weiteren Fragen kamen Bürgerinnen und Bürger aus dem Kirchseeoner Moos in die Infoveranstaltung am 17.03.25 in den Sitzungssaal des Rathauses.
Hochwasser hat vielfältige Erscheinungsformen und nicht alle gehen von einem Gewässer aus oder haben direkt damit zu tun. Dazu gehört z.B. der Oberflächenabfluss nach Starkregen. Dieser entsteht, wenn weit überdurchschnittliche Regenmengen und Gewitterzellen in kurzen Zeitfenstern ortsfest abregnen. Sturzfluten entstehen, wenn sich der Oberflächenabfluss nach einem Starkregen rasch talwärts bewegt. Bereits vor dem Erreichen eines Gewässers, kann dieses sogenannte „wild abfließende Wasser“ erhebliche Schäden anrichten. Trifft der Oberflächenabfluss auf ein Fließgewässer, können durch Einschwemmungen und Bodenerosion auch am Gewässer selbst Beeinträchtigungen entstehen.
Totholz oder andere vom Wasser mittransportiere Gegenstände können zu den gefürchteten Verklausungen an Engstellen, z. B. Brücken und Durchlässen, wie im Kirchseeoner Moos, führen und die Wasserstände im Gewässer durch Rückstau rasch ansteigen lassen.
Das Einzugsgebiet eines Gewässers bestimmt durch seine Form und Gestaltung, wieviel Wasser, Feinmaterial und Nährstoffe einem Gewässer zufließen bzw. eingetragen werden. Neben der Geomorphologie, sowie der Art und Intensität des Niederschlags, spielen vor allem Landnutzung und Struktur eine entscheidende Rolle.
Um die Einzugsgebiete für die Marktgemeinde zu bestimmen und daraus Maßnahmen abzuleiten, hat die Verwaltung ein „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ erstellen lassen. Dieses wurde in der Versammlung am 17.03.25 durch das beauftragte Büro Spekter aus Herzogenaurach vorgestellt.
Hier finden Sie die Präsentation „Sturzflutrisiko“.
→ Daraus wurden durch die Gemeinde in einen vierten Schritt konzeptionelle Maßnahmen entwickelt. Der letzte Schritt ist eine integrale Strategie zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement.
Im weiteren Verlauf wurde durch die Verwaltung der aktuelle Stand zu den gemeindlichen Maßnahmen vorgestellt.
Hier finden Sie die Präsentation „gemeindliche Maßnahmen“.
Einen absoluten Schutz vor Überschwemmungen gibt es nicht – das haben die großen Hochwasserereignisse gezeigt – auch in Kirchseeon.
Starkregenereignisse sind Naturerscheinungen, die durch den Menschen nicht verhindert werden können. Wir können uns aber auf Hochwasser infolge von Starkregen vorbereiten und die negativen Folgen dieser Ereignisse deutlich reduzieren.
In allen ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Ebersberg ist das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb von Straßen, Wegen und Plätzen nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge zur land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Diese Regelung verhindert erhebliche Schäden an Flora und Fauna und trägt zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes bei.
Die Landschaftsschutzgebiete sind mit Tafeln gekennzeichnet. Eine Übersicht finden Sie hier.
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