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Verloren – gefunden! 

In Kirchseeon gibt es viele ehrliche Finder. Das zeigen die zahlreichen Fundgegenstände, die im Rathaus abgegeben werden. Wenn Sie etwas im Gemeindegebiet verloren haben, lohnt sich daher immer ein Blick ins Fundamt des Marktes Kirchseeon.

Ansprechpartner

Aufbewahrung und Eigentum

Fundgegenstände werden gesetzlich 6 Monate ab Anzeige aufbewahrt.

  • Wird der Gegenstand nicht vom Verlierer abgeholt, hat der Finder Anspruch auf Eigentum.

  • Macht der Finder diesen Anspruch nicht geltend, geht das Eigentum auf den Markt Kirchseeon über.

Verwertung von Fundsachen

Nach Ablauf der Frist werden die Gegenstände weiterverwertet:

  • z. B. über einen Fundradverkauf oder

  • als Spende von Kleidungsfunden an gemeinnützige Einrichtungen.

So sorgt das Fundamt dafür, dass verlorene Gegenstände entweder zu ihren Besitzern zurückfinden oder noch sinnvoll genutzt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

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