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Aufbewahrung und Eigentum
Fundgegenstände werden gesetzlich 6 Monate ab Anzeige aufbewahrt.
Wird der Gegenstand nicht vom Verlierer abgeholt, hat der Finder Anspruch auf Eigentum.
Macht der Finder diesen Anspruch nicht geltend, geht das Eigentum auf den Markt Kirchseeon über.
Verwertung von Fundsachen
Nach Ablauf der Frist werden die Gegenstände weiterverwertet:
z. B. über einen Fundradverkauf oder
als Spende von Kleidungsfunden an gemeinnützige Einrichtungen.
So sorgt das Fundamt dafür, dass verlorene Gegenstände entweder zu ihren Besitzern zurückfinden oder noch sinnvoll genutzt werden.
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